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Immobilienfinanzierung: Alte Verträge durch neue, zinsgünstigere ersetzen (§489 BGB)


14. August 2019, 17:35
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Kündigen Sie Ihre bestehende Baufinanzierung nach §489 BGB ohne Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen

Immobilienfinanzierung: Alte Verträge durch neue, zinsgünstigere ersetzen (§489 BGB)

Verbraucher haben 10 Jahre nach Vollauszahlung ein ordentliches Kündigungsrecht von Darlehen mit fest vereinbarter Sollzinsbindung (§ 489 Abs. 1 Nr. 2 BGB). Diese Regelung ist also für alle Finanzierer interessant, die für ihre damalige Baufinanzierung mehr als 10 Jahre Sollzinsbindung vereinbart haben. „Bei den derzeit extrem niedrigen Kreditzinsen kann jeder Verbraucher prüfen, wir er davon partizipieren kann.“, rät Robert Tzschöckel vom Baugeldvermittler „zinsBewusst“.

Welche Fristen müssen bei der Anwendung des §489 BGB beachtet werden?
Als erstes sollte also der genaue Termin der damaligen Vollauszahlung recherchiert werden. Nach 10 Jahren kann der Kredit komplett oder auch nur teilweise gekündigt werden. Zudem besteht eine Kündigungsfrist von 6 Monaten. Bei einer ordentlichen Kündigung nach § 489 BGB erfolgt die Berechnung grundsätzlich auf den Tag genau.
Wurde das Darlehen gekündigt und steht der genaue Tag des Wirksamwerdens der Kündigung fest, dann muss das Darlehen innerhalb von 2 Wochen durch die neue Bank abgelöst werden. Ansonsten gilt die Kündigung als nicht erfolgt. (vgl. https://www.zinsbewusst.de/baufinanzierung/baufinanzierungstipps/65-kue…).

Wie könnte ein zeitlicher Ablauf aussehen, um am niedrigen Zinsumfeld zu partizipieren?
•Das Datum der Vollauszahlung ermitteln
•Das korrekte Kündigungsdatum ermitteln
•Eine Variante überlegen, wie und ob weiterfinanziert werden soll
•In Schriftform kündigen und eine Bestätigung von der Bank verlangen

Über zinsBewusst – objektive Baufinanzierungslösungen in Rosenheim und München (https://www.zinsbewusst.de): zinsBewusst berät Baufinanzierungen, Anschlussfinanzierungen, Finanzierungen von Kaufvorhaben und alle sonstigen Arten der Immobilienfinanzierung. Inhaber Robert Tzschöckel. Pressekontakt: team(at)zinsbewusst.de | Telefon: +49 (0) 8034 304 33 99

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