Dieser Fonds ist so konstruiert, dass sich Anleger darüber an vier einzelnen Kommanditgesellschaften beteiligen konnten. Bei den vier Gesellschaften handelt es sich um Schiffsfonds die jeweils einen Rohöl-Doppelhüllentanker der Suezmax-Klasse (MT „Cape Bastia“, MT „Cape Bonny“, MT „Cape Bari“ und MT „Cape Brindisi“) erworben haben und betreiben. Anbieter des Beteiligungsangebotes ist die König & Cie. GmbH & Co. KG. Als Treuhänder fungiert die König & Cie. Treuhand GmbH.
Seit 2009 haben die Anleger aufgrund der zwischenzeitlich eingetretenen wirtschaftlichen Schieflage keine Ausschüttungen mehr erhalten. Von den Verantwortlichen wird dies mit schlechten wirtschaftlichen Rahmenfaktoren für Schiffsfonds begründet. Nach Meinung von KAP Rechtsanwälte hat die Schieflage Ihren Ursprung nicht nur in den schlechten wirtschaftlichen Rahmenfaktoren, sondern ist sozusagen auch „hausgemacht“.
Bei dem Beteiligungsangebot an den vier Schiffsfonds handelt es sich um Unternehmensbeteiligungen an geschlossenen Fonds des „Grauen Kapitalmarktes“ mit hohen (Verlust-) Risiken. Als treuhänderische Kommanditisten tragen die Anleger insbesondere das typische Unternehmerrisiko bis hin zum Totalverlustrisiko der Einlagebeträge.
Dabei wurden bereits zu Beginn sehr hohe so genannte Weichkosten von den Initiatoren, Hintermännern und Gründungsgesellschaftern (über 28 % des Kommanditkapitals inkl. Agio) abgeschöpft, die nicht für wertbildende Investitionen zur Verfügung standen. Diese Kosten müssen zunächst von den Schiffsfonds wieder hereingewirtschaftet werden, bis überhaupt eine Rendite für die Anleger entstehen kann. Daneben erhält die König & Cie. einen jährlichen Gewinnvorab von 12,5 % (die Quote kann sich bis zu 25 % erhöhen), durch den die Renditeerwartungen der Anleger zusätzlich erheblich geschmälert werden. Mit dieser immensen Kostenbelastung und dem hohen Gewinnvorab war es nach Ansicht von KAP Rechtsanwälte wirtschaftlich von Anfang an unrealistisch die prognostizierten Renditen (durchschnittlich 8,4 % p.a.) für die Anleger zu erwirtschaften. Des weiteren weist auch der Prospekt unter anderem bezüglich der Weichkosten erhebliche Prospektfehler auf.
Betroffene Anleger müssen sich daher nicht mit der schlechten wirtschaftlichen Lage und drohenden Verlusten abfinden. Aufgrund der Schilderungen der Beratung, durch die von KAP Rechtsanwälte vertretenen Anleger, gibt es mehrfach Anhaltspunkte für eine Haftung der Berater bzw. Vermittler sowie der Initiatoren und Gründungsgesellschafter gegenüber den Anlegern auf Geltendmachung von Schadensersatz.
Die riskanten Schiffsbeteiligungen wurden den von KAP Rechtsanwälte vertretenen Anlegern oft von den Beratern bzw. Vermittlern als sichere Anlagen beispielsweise im Zusammenhang mit einer Immobilienfinanzierung, zum Vermögensaufbau oder gar Altersvorsorge, häufig zusammen mit einer Fremdfinanzierung, empfohlen. Unklar blieb für den Laien auch, an welcher Gesellschaftsform er teilnahm.
Diese spekulativen Unternehmensbeteiligungen mit hohen (Verlust-)Risiken eignen sich aber gerade nicht als sichere Anlagen, erst recht nicht zusammen mit einer Fremdfinanzierung. Nach der Überzeugung der Fachanwälte im Bank- und Kapitalmarktrecht der Kanzlei KAP Rechtsanwälte war dies auch aufgrund der hohen Kostenbelastung und dem Gewinnvorab wirtschaftlich von Anfang an unrealistisch, die prognostizierten Renditen für die Anleger zu erwirtschaften.
KAP Rechtsanwälte raten daher betroffenen Anlegern sich von einem auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts spezialisierten Rechtsanwalt über ggf. bestehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche beraten zu lassen, um hier nicht einen Schaden hinnehmen zu müssen.