Es ist zwar zutreffend, dass bundesweit viele Gerichte den Bausparkassen ein Kündigungsrecht nach Ablauf von zehn Jahren nach erfolgter Zuteilung einräumen, die Begründung der meisten Entscheidungen setzt sich nach Meinung von Rechtsanwalt Senn oftmals aber nur unzureichend mit dem Thema auseinander und viele Gerichte schreiben häufig lediglich von vormals ergangenen Urteilen ab.
Lediglich das Oberlandesgericht in Stuttgart hat wiederholt zugunsten der Bausparer entschieden und sich dabei auch die Mühe gemacht, diese Urteile ausführlich zu begründen.
Wie der BGH letztlich entscheiden wird ist natürlich offen, allerdings gibt es durchaus viele nachvollziehbare Argumente gegen das Kündigungsrecht, die von den Richtern in Stuttgart berücksichtigt und sorgfältig begründet wurden, weshalb es trotz der zahlenmäßig überwiegend anderslautenden Entscheidungen nicht ausgeschlossen ist, dass der BGH letztlich zugunsten der Bausparer entscheidet.
Bausparer, deren Vertrag seitens der Bausparkasse gekündigt wurde, sollten daher diese Kündigung nicht ohne weiteres akzeptieren. Ein Vorgehen, insbesondere im Oberlandesgerichtsbezirk Stuttgart, an dem unter anderem die Wüstenrot Bausparkasse AG und die LBS ihren Sitz haben, ist in der Regel lohnenswert.
Lassen Sie daher die Möglichkeiten im Falle einer Kündigung von einem Fachanwalt prüfen. Hierfür stehe ich selbstverständlich gerne zur Verfügung.
Torsten Senn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht