Kreditinstitute haben vor allem in den Jahren 2002 bis 2010 massenhaft fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in ihren Kreditverträgen verwendet. Die Folge eines wirksamen Widerrufs ist die Rückabwicklung des Vertrages. Dies hat den Vorteil, dass das Darlehen ohne Vorfälligkeitsentschädigung sofort zurückgeführt werden kann und somit die derzeit sehr günstigen Zinsen ausgenutzt werden können. Zudem gibt es eine gegenseitige Nutzungsentschädigung für die überlassenen Gelder, die in der Regel zugunsten des Darlehensnehmers ausfallen.
Alle Verbraucher, die ab 2002 einen Kreditvertrag abgeschlossen haben, sollten daher ihre Widerrufsbelehrungen in den Darlehensverträgen von einem Fachanwalt umgehend auf deren Fehlerhaftigkeit fachkundig prüfen lassen.
Gerne überprüfe ich kostenlos und unverbindlich Ihre Widerrufsbelehrung. Lassen Sie mir hierzu den Vertrag mit Ihren aktuellen Kontaktdaten zukommen. Ich werde mich dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Torsten Senn
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht