Wolfgang Ossenbrüggen, bei GBH für die MedienPolice® zuständig, sieht in der Kooperation mit der Fogra einen erheblichen Mehrwert für Druckunternehmen. „Wir erleben immer wieder, dass fehlerhafte Maschinenteile, die nicht den vorgegebenen Leistungswerten oder baulichen Gegebenheiten (z. B. unebene Böden) entsprechen, über die Zeit zu erheblichen Problemen bei der Nutzung der Maschinen führen.“ Kommt es in deren Folge zum Stillstand der Maschine oder sogar zum Maschinenbruch, so der Jurist weiter, sorge dies dann auch stets für Auseinandersetzungen mit der Versicherung. Ossenbrüggen: „Wenn bereits bei der Aufstellung und der Inbetriebnahme akkurat gearbeitet wird, kann man sich später erheblichen Stress und Ärger ersparen.“
Fogra übernimmt Maschinenprüfung für die Abnahme
Als Kooperationspartner im Bereich Maschinenprüfung wurde ganz bewusst die Fogra Forschungsgesellschaft Druck e.V. in München gewählt. Mit über 50 Mitarbeitern bietet die Organisation diese Dienstleistung nicht nur international an, sondern greift in diesem Bereich auch auf einen über zwei Jahrzehnte erarbeiteten Erfahrungsschatz zurück. Die Fogra war und ist zudem bei der Entwicklung und Ausarbeitung der technischen Richtlinien federführend, die mittlerweile als Grundlage für eine Standard-Maschinenprüfung gelten und die Akzeptanz namhafter Maschinenhersteller genießen. Unabhängigkeit und Neutralität gegenüber dem Auftraggeber stellen einen weiteren Mehrwert dar. Gleiches gilt für modernste Messtechnik, umfangreiches Prozessverständnis und ein Vier-Augen-Prinzip bei der Beurteilung der Ergebnisse. Fogra-Mitglieder erhalten die Maschinenprüfung sogar mit einem Rabatt von 30 %.
Vorteile beim Versicherungsschutz
Wird die Maschinenabnahme durch die Fogra empfohlen und vom Kunden bestätigt, reicht die Dokumentation darüber aus, um die besonderen Rahmenbedingungen der GBH MedienPolice® in Anspruch nehmen zu können. Hierzu zählen in der Regel günstigere Prämien, erweiterte Leistungen und Abdeckungen. Hervorzuheben ist insbesonders die sogenannte „Goldene Regel“. Sie besagt, dass im Gebrauch befindliche Maschinen/Geräte zu 100 % entschädigt werden – auch wenn der Zeitwert unter 40 % des Neuwertes liegt. Gerade bei langlebigen Druckmaschinen ist eine derartige Klausel äußerst wichtig. Ansonsten könnten Druckunternehmen auf eine Zeitwertbasis verwiesen werden, mit zum Teil erheblichen Abzügen. Nicht zu unterschätzen ist auch die Mitversicherung von grober Fahrlässigkeit bis zu einer Schadenhöhe von 100.000 Euro. Nicht alle Anbieter wollen einen derart weiten Versicherungsschutz bieten.