Berlin, 01.03.2011 In ihrer gestrigen Ausgabe hatte die „Welt online“ schlechte Nachrichten für die rund 150 Anleger des geschlossenen Immobilienfonds „MCT Südafrika 3“. Die Anlegergelder, die eigentlich in ein Hotelprojekt in Südafrika fließen sollten, sollen bei einer südafrikanischen Firma verschwunden sein. Sollte sich dies bewahrheiten, so könnte den Anlegern ein Totalverlust drohen.
In der Kritik steht die Postbank, die den Fonds vertrieben hat. Welt online zitiert einen Rechtsanwalt, der den Vorwurf erhebt, dass Anleger nicht richtig über die mit einem solchen Fonds verbundenen Risiken aufgeklärt worden sein sollen.
Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich empfehlt allen Anlegern, die sich schlecht beraten fühlen, die Einholung einer rechtlicher Beratung. Sie sollten von einem Experten prüfen lassen, ob sie fehlerhaft beraten worden sind. Wurde etwa nicht oder nicht rechtzeitig darüber aufgeklärt, dass dem Fonds ein Totalverlustrisiko immanent ist, so kommen Schadensersatzansprüche gegen den Berater bzw. die dahinter stehende Bank in Betracht, die auf eine Rückabwicklung des Fondserwerbs gerichtet sind. Der Anleger hat unter Umständen so doch noch eine Chance, sein andernfalls möglicherweise verlorenes Geld zu retten.
Weitere Ansatzpunkte für Schadensersatzansprüche können sich ergeben, wenn die Berater nicht über kick-back Zahlungen aufgeklärt haben, die sie für die Vermittlung der Anlage erhalten haben.
Verfügt der Anleger zudem über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen derartigen Fällen die mit einer Anspruchsprüfung und -durchsetzung verbundenen Kosten, erläutert Rechtsanwalt Bombosch weiter.