Trotz großer Erfolgsversprechungen im Fondsprospekt haben die Anleger des MPC Britische Leben Plus II noch keinerlei Ausschüttungen erhalten. Die Anzahl der Policen im Portfolio blieb bisher hinter den erwarteten Werten zurück. Presseberichten zufolge soll der Kapitalerhalt des Fonds nicht sichergestellt sein. Die Fondsbeteiligungen werden nun zu sehr niedrigen Preisen am Zweitmarkt veräußert.
Betroffenen Anlegern des MPC Britische Leben Plus II können in bestimmten Fällen Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank bzw. den Anlagevermittler zustehen. Nach der aktuellen Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs gelten für die beratenden Banken und Anlageberater erhebliche Aufklärungs- und Informationspflichten. Der Anleger muss im Beratungsgespräch über alle relevanten Risiken, wie Kapitalverlustrisiko, eingeschränkte Veräußerbarkeit oder die – bei einer Beratung durch eine Bank – an die Bank gezahlten Rückvergütungen, umfassend und richtig aufgeklärt werden. Kommen die Anlageberater diesen Pflichten nicht nach, so machen sie sich schadensersatzpflichtig. Der Anleger kann in einem solchen Fall die Rückabwicklung der Beteiligung und die Rückgewähr seines investierten Kapitals beanspruchen.