Abgesehen von der aktuell bekannt gewordenen Insolvenz verlief die Entwicklung der Wölbern Schiffsfonds für die betroffenen Anleger bisher alles andere als erwartet. Die Anleger haben bisher keine der einst sicher geglaubten Ausschüttungen erhalten. Auch besteht für sie keine Möglichkeit, ihre Kapitalanteile über den Zweitmarkt zu veräußern.
Betroffene Wölbern Schiffsfonds-Anleger sollten sich mit dieser Situation nicht abfinden, sondern aktiv werden und um ihre Rechte kämpfen. Falls die Wölbern Anleger von ihrem Anlageberater bzw. der beratenden Bank nicht ordnungsgemäß über die Risiken einer Schiffsbeteiligung aufgeklärt worden sind, bestehen unter Umständen Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung bzw. Prospekthaftung.
Nach unseren Erfahrungen wurden zahlreiche Schiffsfonds über Banken und Sparkassen vertrieben. Dabei wurden die Schifffondsbeteiligungen häufig als eine „sichere Kapitalanlage“ empfohlen. Auf die bestehenden Risiken, wie den möglichen Totalverlust, die Höhe der Weichkosten oder die Ungeeignetheit als Altersvorsorge wurde in der Regel bei den Beratungsgesprächen nicht hingewiesen.
Aufgrund der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bestehen in derartigen Fällen gute Chancen, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Diese können im gegebenen Fall gegen die beratende Bank, den Anlagevermittler, aber auch gegen die Initiatoren des Fonds und dessen Vertrieb gerichtet werden.
Betroffene Anleger der Wölbern Schiffsfonds sollten sich daher umgehend fachkundig durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt beraten lassen, um mögliche Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Betroffene Anleger sollten sich zeitnah mit der Deutschen Anlegerstiftung in Verbindung setzen.
Christiana Franke
Vorstandsvorsitzende der Deutschen Anlegerstiftung