Hohe Risiken haben sich verwirklicht
Geschlossene Immobilienfonds sind, wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil zu Az. III ZR 249/09 formuliert, unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil verloren gehen kann. Dieses Risiko hängt in seinem Ausmaß unter anderem von der Eigenkapital-/Fremdkapitalquote, der Entwicklung der Immobilienpreise und Mieteinkünfte und den zu Grunde gelegten Wertansätzen ab. Da passt es bereits wenig, dass der HCI Fonds Österreich II bereits auf dem Prospektumschlag als "wertbeständige Vermögensanlage" beworben wurde.
Schadenersatz wegen Falschberatung
Zahlreiche Anleger des Fonds berichten uns, dass sie von ihren Beratern im Vorfeld der Beteiligung an dem Fonds über die Risiken des Fonds nicht informiert wurden. Einige Punkte tauchen dabei immer wieder auf:
- Risiko durch Wertverlust der Immobilien
- Anschlussvermietungsrisiko und Mietschwankungen
- Wechselkurs-Schwankungen durch Darlehensaufnahme in Schweizer Franken
- Keine Info über mit Bank vereinbarten Zinsdeckungsgrad
- Immobilienfonds sind als Altersvorsorge ungeeignet
- kein Zweitmarkt, Anteil am Immobilienfonds faktisch unveräußerlich
- keine Aufklärung über Verlustrisiko
Totalverjährung der Schadenersatzansprüche droht 2012 - Verjährung taggenau 10 Jahre nach der Beratung
Den Anlegern des HCI Fonds Österreich II raten wir dringend, durch spezialisierte Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht umgehend überprüfen zu lassen, ob sie Schadenersatzansprüche gegen ihre Berater wegen fehlerhafter Anlageberatung geltend machen können. Wegen der gesetzlichen Verjährungsfrist tritt genau zehn Jahre nach der Anlageberatung bzw. der Zeichnung dieser Beteiligung die sogenannte Totalverjährung ein. Danach können keinerlei Ansprüche mehr geltend gemacht werden. Gerne stehen wir Ihnen für eine Einschätzung Ihrer individuellen Möglichkeiten zur Verfügung.
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Tino Ebermann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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