Im Rahmen einer rechtlichen Prüfung der Schiffsbeteiligung am Nordcapital MS E. R. Helgoland kann ausgelotet werden, ob dem Anleger Schadensersatzansprüche wegen einer falschen Anlageberatung zustehen. Verlief die Anlage fehlerhaft, so kann der Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen. Eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss in zwei Schritten erfolgen. Zum einen muss die Beratung anlegergerecht sein, d. h. sie muss den Wünschen des Anlegers entsprechen (z. B. risikoreiche Renditeorientierung oder Sicherheit der Investition). Zum anderen muss die Anlageberatung anlagegerecht sein, d. h. der Anleger muss umfassend über die Kapitalanlage informiert werden. Der Anlageberater ist dazu verpflichtet, nicht nur die Vorteile und Chancen der Anlage anzupreisen, sondern auch umfassend über alle Risiken aufklären.
Wurde die Schiffsbeteiligung am Nordcapital MS E. R. Helgoland als eine „sichere Kapitalanlage“ empfohlen, handelt es sich um eine Fehlberatung, die unter Umständen Schadensersatzansprüche auslöst. Ein Schifffonds ist eine unternehmerische Beteiligung, die mit zahlreichen Risiken verbunden ist (Verlustrisiko, Betriebsrisiko, ungeregelter Zweitmarkt). Ein weiterer Ansatzpunkt für die rechtliche Überprüfung bietet die Aufklärung über die Vermittlungsprovisionen. Für Anleger des Nordcapital MS E. R. Helgoland, die bei ihrem Anlageberatungsgespräch falsch beraten wurden, bestehen gute Chancen sich von ihrer Schiffsbeteiligung zu trennen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
Angesichts der drohenden Verjährung von Schadensersatzansprüchen sollten sich die betroffenen Anleger umgehend an einen auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt wenden, um ihre Ansprüche und Handlungsmöglichkeiten prüfen zu lassen.