„Die IDW-Grundsätze schreiben unter anderem zwingend vor, dass die Anleger erfahren, in was sie überhaupt investieren“, meint Gabriele Hahne, Wirtschaftsprüferin aus Dülmen. Zu den Eckdaten des Unternehmenskonzeptes gehören die wirtschaftlichen Grundlagen, die Prognoseberechnungen sowie die steuerlichen und rechtlichen Grundlagen des jeweiligen Konzeptes. Der wichtigste Teil der Prospektierung ist die Darstellung der Risiken. Der Wirtschaftsprüfer hat in seinem Gutachten zu kontrollieren, ob die Prospektangaben einschließlich der Beschreibung der Chancen und Risiken richtig und vollständig sind. Und er muss darauf achten, dass die Darstellungen im Prospekt kein falsches Bild vom Anlageangebot und dem Anlageobjekt wiedergeben.
Für Anlageberater und Finanzvermittler gilt seit dem BGH-Urteil vom 13. Januar 2000, dass sie verpflichtet sind, die Plausibilität und die wirtschaftliche Tragfähigkeit der angebotenen Kapitalanlage selbst zu prüfen. Ist eine solche Prüfung nicht erfolgt, muss darauf ausdrücklich hingewiesen werden. Andernfalls besteht beim Vertrieb ein erhebliches Haftungsrisiko. Ein schwieriges Problem: Selbst fachlich exzellent ausgebildete Finanzberater sind häufig nicht in der Lage, geschlossene Fonds in allen maßgeblichen wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Verästelungen zu prüfen. „Es wird aber wohl kaum zum Abschluss kommen, wenn der Anlageberater oder Finanzvermittler einem zeichnungswilligen Anleger schriftlich bestätigen soll, dass er die Plausibilität und wirtschaftliche Tragfähigkeit des Angebots nicht geprüft hat,“ meint Oehme. Im Rahmen der Beratung der Oehme FinanzMarketingBeratung spielt daher das IDW S4-Testat eine wichtige Rolle.
„Mit einem Wirtschaftsprüfer-Prospektgutachten kann sich der Finanzdienstleister rechtlich absichern und auch der Anleger erhält die erwünschte Sicherheit“, so die Wirtschaftsprüferin Gabriele Hahne. Mit einem Wirtschaftsprüfer-Prospektgutachten kann also gleichzeitig eine Haftungsminimierung auf Berater- bzw. Vermittlerseite und eine Vertrauensmaximierung auf Anlegerseite erzielt werden. Das Prüftestat sollte daher bereits bei Beginn der Platzierung vorliegen. Nicht nur die Umsetzung der Prospektierung des eigentlichen Fonds, sondern auch die der Prüfung nach den Vorgaben des Instituts der Wirtschaftsprüfer sollte daher schnell, gewissenhaft und ökonomisch vertretbar erfolgen. „Aus diesem Grund habe wir uns ent-schlossen, eng mit der Wirtschaftsprüfungskanzlei von Frau Hahne zusammen zu arbeiten. Nach Auftragstellung sind die Prüfungsgutachten innerhalb von vierzehn Tagen zu äußerst fairen Konditionen möglich“, erklärt Oehme. Es gäbe daher auch keinen Grund mehr, dass ein geschlossener Fonds ohne diesen wichtigen „Zusatz“ auf den Markt käme.
Mehr zum Thema IDW S 4 per E-Mail anfordern unter @email
http://www.finanzmarketingberatung.de
Beratung von Unternehmen des Finanz- und Kapitalanlagemarktes mit den Schwerpunkten Öffentlichkeitsarbeit und Marketing: Wir beraten Initiatoren von Beteiligungsangeboten und von Finanzprodukten bei der Markteinführung, dem Relaunch einzelner Produkte und bei ihrem geplanten Wachstum in einer Reihe den Erfolg bestimmenden Disziplinen. Wir verfügen über eine mehr als 15-jährige Erfahrung im Markt der deutschen Finanzdienstleistung und stehen in intensivem Kontakt mit Kapitalvertriebsgesellschaften, Finanzdienstleistern, Analysten, Journalisten und anderen Spezialisten dieses Marktes.
Darüber hinaus bieten wir über unsere Netzwerkkontakte unterstützende und das Vertriebswachstum fördernde Leistungen an.
Oehme FinanzMarketingBeratung
Hoherodskopfstraße 14
61169 Friedberg
Tel. +49 6031 9659 800
Fax +49 6031 9659 801
E-Mail: @email
Internet: http://www.finanzmarketingberatung.de