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Oehme FinanzMarketingBeratung

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Oehme FinanzMarketingBeratung: IDW S 4-Prospektgutachten (IDW S 4) wird oft unterschätzt


22. März 2011, 19:50
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Seit einigen Jahren spielen Prospektgutachten nach den Vorgaben des Instituts der Wirtschaftsprüfer, besser bekannt als IDW S 4 Gutachten, eine wesentliche Rolle bei der Beurteilung geschlossener Fonds. Das IDW S 4 Gutachten hat sich als Leitfaden für Emittenten etabliert, aber auch Anlegern und dem Vertrieb können die Gutachten und Standards als Orientierung dienen. „Aus meiner Sicht wird oft unterschätzt, dass die Prospektierung von geschlossenen Fonds auf der einen Seiten geprägt wird durch die Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), auf der anderen Seite aber auch durch den Prüfkriterienkatalog des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW). Und während die BaFin nur den formalen Teil prüft, ist es eigentlich Aufgabe der Wirtschaftsprüfer, die wirtschaftlichen Grundlagen des Fondskonzeptes bei der Vergabe des IDW S 4-Testats zu kontrollieren“, sagt Michael Oehme als Inhaber der PR-Agentur Oehme FinanzMarketingBeratung.

„Die IDW-Grundsätze schreiben unter anderem zwingend vor, dass die Anleger erfahren, in was sie überhaupt investieren“, meint Gabriele Hahne, Wirtschaftsprüferin aus Dülmen. Zu den Eckdaten des Unternehmenskonzeptes gehören die wirtschaftlichen Grundlagen, die Prognoseberechnungen sowie die steuerlichen und rechtlichen Grundlagen des jeweiligen Konzeptes. Der wichtigste Teil der Prospektierung ist die Darstellung der Risiken. Der Wirtschaftsprüfer hat in seinem Gutachten zu kontrollieren, ob die Prospektangaben einschließlich der Beschreibung der Chancen und Risiken richtig und vollständig sind. Und er muss darauf achten, dass die Darstellungen im Prospekt kein falsches Bild vom Anlageangebot und dem Anlageobjekt wiedergeben.

Für Anlageberater und Finanzvermittler gilt seit dem BGH-Urteil vom 13. Januar 2000, dass sie verpflichtet sind, die Plausibilität und die wirtschaftliche Tragfähigkeit der angebotenen Kapitalanlage selbst zu prüfen. Ist eine solche Prüfung nicht erfolgt, muss darauf ausdrücklich hingewiesen werden. Andernfalls besteht beim Vertrieb ein erhebliches Haftungsrisiko. Ein schwieriges Problem: Selbst fachlich exzellent ausgebildete Finanzberater sind häufig nicht in der Lage, geschlossene Fonds in allen maßgeblichen wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Verästelungen zu prüfen. „Es wird aber wohl kaum zum Abschluss kommen, wenn der Anlageberater oder Finanzvermittler einem zeichnungswilligen Anleger schriftlich bestätigen soll, dass er die Plausibilität und wirtschaftliche Tragfähigkeit des Angebots nicht geprüft hat,“ meint Oehme. Im Rahmen der Beratung der Oehme FinanzMarketingBeratung spielt daher das IDW S4-Testat eine wichtige Rolle.

„Mit einem Wirtschaftsprüfer-Prospektgutachten kann sich der Finanzdienstleister rechtlich absichern und auch der Anleger erhält die erwünschte Sicherheit“, so die Wirtschaftsprüferin Gabriele Hahne. Mit einem Wirtschaftsprüfer-Prospektgutachten kann also gleichzeitig eine Haftungsminimierung auf Berater- bzw. Vermittlerseite und eine Vertrauensmaximierung auf Anlegerseite erzielt werden. Das Prüftestat sollte daher bereits bei Beginn der Platzierung vorliegen. Nicht nur die Umsetzung der Prospektierung des eigentlichen Fonds, sondern auch die der Prüfung nach den Vorgaben des Instituts der Wirtschaftsprüfer sollte daher schnell, gewissenhaft und ökonomisch vertretbar erfolgen. „Aus diesem Grund habe wir uns ent-schlossen, eng mit der Wirtschaftsprüfungskanzlei von Frau Hahne zusammen zu arbeiten. Nach Auftragstellung sind die Prüfungsgutachten innerhalb von vierzehn Tagen zu äußerst fairen Konditionen möglich“, erklärt Oehme. Es gäbe daher auch keinen Grund mehr, dass ein geschlossener Fonds ohne diesen wichtigen „Zusatz“ auf den Markt käme.

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