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THIELER Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Anwaltskanzlei

OLG Dresden: Bearbeitungsgebühren für Verbraucherkredite sind unzulässig


29. September 2012, 17:10
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

In seinem aktuellen Urteil stellte das Oberlandesgericht Dresden fest, dass Bearbeitungsgebühren der Sparkassen, Volksbanken und Banken für Verbraucherkredite unzulässig sind.

Seit Jahren verlangen Kreditinstitute bei Verbraucherkrediten zusätzlich zu den Zinsen auch Bearbeitungsgebühren von 1-2 % der Darlehenssumme. Begründet wird diese Praxis mit dem Bearbeitungsaufwand und der Bonitätsprüfung des Kunden. Der Aufwand liegt aber im Interesse der Banken und darf folglich nicht auf den Kreditnehmer abgewälzt werden.

Laut Experten werden die Kreditinstitute die Rückzahlung bereits gezahlter Gebühren zunächst verweigern und weitere Bearbeitungsgebühren verlangen. Die Kreditnehmer sollten daher ihre Ansprüche sichern und durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht einfordern.

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