Berlin, den 08.03.2016 - Einem Kunden der Oldenburgischen Landesbank (OLB) hat das Landgericht Oldenburg mit Urteil vom 18.02.2016 (noch nicht rechtskräftig) vollen Schadensersatz zu gesprochen. Die Bank muss nun die Beteiligungen des Kunden an vier Containerschiffen übernehmen, ihm das noch darin gebundene Kapital zahlen und ihn von jeglichen Nachteilen freihalten. Außerdem sind die Kosten zu erstatten.
Der von Rechtsanwalt Michael Minderjahn vertretene Santa P-Schiffe 2 Anleger hatte die Beteiligung 2007 gezeichnet. Er hatte zuvor sein, bei einer anderen Bank geführtes Depot zur OLB übertragen. Erstmals wurde ihm dann zur Zeichnung einer geschlossenen Beteiligung geraten. Er sollte in diese Vermögensanlage investieren, obwohl die Bank hätte wissen müssen, dass wegen der absehbar erheblichen Überkapazitäten an Containerschiffen das Risiko seit 2006 enorm gestiegen war.
Das Gericht sah es nach Beweisaufnahme als erwiesen an, dass die Beraterin ihrem Kunden weder
- über alle wesentlichen Aspekte der Beteiligung aufklärte,
- nicht die Höhe der gewaltigen Vertriebskosten mitteilte und
- auch die Provision der Bank verschwieg.
Die Bank durfte nicht davon ausgehen, dass der Anleger vollständig informiert war, denn die ihm vorher übergebenen Unterlagen reichten dazu gar nicht aus und der Emissionsprospekt wurde erst bei Zeichnung der Beitrittserklärung übergeben.
Über diverse weitere Beratungs- und Prospektfehler, die von Michael Minderjahn geltend gemacht wurden, brauchte das Gericht nicht mehr zu entscheiden. Es bleibt abzuwarten, ob die Bank gegen das sorgfältig begründete Urteil Berufung einlegen wird.
Allen Anlegern, die bisher noch keine Ansprüche wegen dieser Beteiligung geltend gemacht haben, sei empfohlen, umgehend von einem Fachanwalt prüfen zu lassen, ob ihnen solche zustehen. In den meisten Fällen wurde die Anlage 2007 gezeichnet, weshalb im kommenden Jahr die sog. Totalverjährung ablaufe. Minderjahn meint aber, dass es schon jetzt höchste Eisenbahn sei, denn beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg laufe ein Musterverfahren wegen diverser Prospektfehler. Durch einen Beitritt zum Musterverfahren können sich Anleger, die noch keine Klage erhoben haben, anschließen und von einem ggf. positiven Ausgang profitieren. Hierfür sind nur 6 Monate Zeit, sobald das Oberlandesgericht den Musterkläger bestimmt hat, was noch nicht erfolgt ist.
Ihr Ansprechpartner
Michael Minderjahn, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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