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Rechtsanwalt Mathias Nittel - Fachanwalt für Erbrecht | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmakrtrecht

Anwaltskanzlei

Schiffsbeteiligung MPC Jüngerhans-Schiffe - Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger


16. Mai 2012, 10:10
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Rund 36,1 Mio. € haben Anleger bis zum 31.12.2002 in den MPC Fonds 128 MPC Jüngerhans-Schiffe (Beteiligungsgesellschaft Jüngerhans-MPC mbH & Co. KG) investiert, der sich damit an vier Einschiffsgesellschaften beteiligte. Bei den Schiffen handelt es sich um die MS Antares J, MS Auriga J, MS Corona J und MS Crux J, vier Containerfrachter, die in einem Einnahmepool betrieben werden. Die erzielten Charterraten liegen drastisch unter denen der Prognoserechnung, so dass bereits in 2010 keine Darlehenstilgung mehr geleistet werden konnte. Deshalb mussten bereits rd. 1,8 Mio. € Sanierungskapital aufgebracht werden, um die Schiffe MS Auriga J und MS Antares J nicht untergehen zu lassen. Ob dies ausreicht, um den Fonds langfristig zu retten ist angesichts der desaströse Situation auf den weltweiten Schiffsmärkten keineswegs sicher.

Nach unseren Erfahrungen wurden die Beteiligungen zumeist über Sparkassen vertrieben. Sofern sie überhaupt den Anlegern die Risiken der hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung erklärten, waren in den Beratungen insbesondere folgende Mängel festzustellen:

- Die Höhe der Vertriebskosten wurde gegenüber den Anlegern nicht offengelegt. Diese belaufen sich immerhin auf fast 24% des Anlegerkapitals.

- Hiervon haben die Sparkassen, die ihren Kunden zur Zeichnung des Fonds geraten haben, einen wesentlichen Teil erhalten. Bei Schiffsfonds lagen die Provisionssätze üblicher Weise zwischen 11 und 15% des Anlegerkapitals. Über diese so genannten Kickbacks hätten sie ihre Kunden, die in eine objektive Beratung vertrauten, informieren müssen. Nach der Kickback-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat die unterlassene Beratung zwingend Schadenersatzansprüche der Anleger zur Folge.

- Die Höhe der Weichkosten beträgt über 31%, also von jedem Euro Zeichnungssumme wurden bereits nach dem Prospekt nur 69% werthaltig in die Schiffe investiert. Auch über diesen für die Beurteilung der Rentabilität der Anlage wichtigen Punkt wurden die Anleger regelmäßig nicht informiert.

- Der Prospekt enthält u.a. schon deshalb einen Fehler, weil das Agio nicht als Einnahme dargestellt ist. Infolgedessen wurden auch die Vertriebskosten nicht in wirklicher Höhe ausgewiesen und damit gegenüber dem Anleger verschleiert.

Totalverjährung der Schadenersatzansprüche droht - Verjährung exakt 10 Jahre nach der Beratung

Den betroffenen Anlegern wird dringend geraten, durch spezialisierte Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht umgehend überprüfen zu lassen, ob sie Ansprüche geltend machen können. Wegen der gesetzlichen Frist tritt genau zehn Jahre nach der Anlageberatung bzw. der Zeichnung dieser Beteiligung die sog. Totalverjährung ein. Danach können keinerlei Ansprüche mehr geltend gemacht werden, weder gegen den jeweiligen Berater noch gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds als Vertragspartner der beitretenden Anleger. Daher ist bei diesem Fonds Eile geboten.

Gerne stehen wir Ihnen für eine Einschätzung Ihrer individuellen Möglichkeiten zur Verfügung.

Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/mpc-fonds-128-juengerhans-schiffe-…

Über Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg und München vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten.

Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.

Darüber hinaus betreuen wir Bankkunden in bank- und kreditrechtlichen Fragestellungen.

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