Gegenstand des Fonds sind der Erwerb und Betrieb des Containerschiffs MS Monia. Das Gesamtinvestitionsvolumen belief sich im Jahr 2009 auf rund 21 Mio. Euro.
Die hier gegenständliche Prospekthaftung wurde als eigene Haftungsgrundlage für Kapitalanlagen des sog. „Grauen Kapitalmarkts“ entwickelt. Unter diesem Begriff versteht man den Teil der Finanzmärkte, der nicht der staatlichen Finanzaufsicht unterliegt. Die Prospekthaftung ergibt sich u. a. aus Prospektmängeln. Ein Prospekt muss den Beteiligungsinteressenten ein zutreffendes Bild von dem Anlageobjekt vermitteln. Dazu gehört, dass sämtliche Umstände, die für die Anlageentscheidung von Bedeutung sind, richtig und vollständig dargestellt werden. Entspricht der Prospekt diesen Anforderungen nicht, so hat der auf seiner Grundlage geworbene Anleger gegen die Prospektverantwortlichen Anspruch auf Rückzahlung seiner Aufwendungen für den Erwerb Zug um Zug gegen Abtretung der Beteiligung, wenn er bei richtiger und vollständiger Information von einer Beteiligung Abstand genommen hätte. Speziell bei den Schifffonds gibt es einige typische Prospektfehler, die immer wieder auftauchen. Der Prospekt ist u. a. dann fehlerhaft, wenn er einen unrichtigen Eindruck über die Risiken der Beteiligung vermittelt oder die sog. weichen Kosten nicht ordnungsgemäß ausweist.
Betroffene Anleger des Schiffsfonds MS Monia sollten unter diesen Umständen umgehend einen auf Anlegerrecht spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren und ihre Ansprüche prüfen lassen.