Nach der Beweisaufnahme gelangte das Landgericht Frankfurt zu der Einschätzung, dass die seinerzeit in der Filiale Neustrelitz der Bank tätige Beraterin ganz wesentliche Aspekte der Beteiligung in ihrer Beratung nicht erwähnt hat. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Mathias Nittel: "Die ehemalige Mitarbeiterin der Bank hat in ihrer Zeugenvernehmung eingeräumt, dass sie über das Charterrisiko und das Risiko, dass die Schiffsbetriebskosten stärker als in der Prognose des Fonds zu Grunde gelegt ansteigen, nicht informiert hat." Darüber hinaus hat sie bestätigt, dass der Prospekt des Fonds von ihr nicht vor der Zeichnung der Beteiligung am Fonds Nordcapital Bulkerflotte 1 an den Kunden übergeben wurde.
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