Das Landgericht Karlsruhe sah es als erwiesen an, dass in der Beratung durch einen Kundenberater der Bank über die von der Sparkasse Kraichgau für die Vermittlung des Fondsanteils vereinnahmten Provisionen nicht korrekt aufgeklärt wurde. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Mathias Nittel, der den geschädigten Sparkassenkunden vertreten hat: "Der Berater der Sparkasse hat unseren Mandanten zwar darüber informiert, dass die Sparkasse das Agio von 5% erhalten würde, nicht aber darüber, dass die Sparkasse zusätzlich neben dem Agio einen Anteil aus den im Emissionsprospekt offen als Eigenkapitalvermittlungsprovision ausgewiesenen Emissionskosten erhalten würde." Damit sei die Information über die an die Sparkasse fließenden Provisionen falsch gewesen, so der Heidelberger Fachanwalt Nittel.
Auf die darüber hinaus vorgetragenen weiteren Aspekte fehlerhafter Beratung sowie die gleichfalls geltend gemachten Fehler im Fondsprospekt des HCI-Schiffsfonds kam es für das Landgericht Karlsruhe in dem noch nicht rechtskräftigen Urteil dann nicht mehr an.
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