Einnahmen, die weit hinter den prospektierten Annahmen zurückbleiben und eine Bank, die mit ihrem säumigen Kreditnehmer die Geduld verliert. Das Ergebnis ist für die Anleger des König & Cie. Renditefonds 62 - MT "King Edwin" fatal: Sie werden von ihrem investierten Geld mit Sicherheit nichts mehr wiedersehen, der Totalverlust ist eingetreten.
Mit dem König & Cie. Schiffsfonds MT "King Edwin" ist damit ein weiterer Schiffsfonds gescheitert, es wird nicht der letzte sein, bei dem sich die Risiken einer spekulativen unternehmerischen Beteiligung verwirklicht haben. Neben den allgemeinen Risiken des Schifffahrtsmarktes und dem von Deutschen Fondsinitiatoren, Reedern und Banken aus bloßem Gewinnstreben zu Lasten der Anleger geschaffenen Überkapazitäten waren es viele Risiken der Schiffsfondskonstruktion selbst, die sich zum Nachteil der Anleger ausgewirkt haben.
Bedauerlicher Weise wurden zumindest die uns bekannten Anleger des Fonds über grundlegende Tatsachen der Fondsbeteiligung und die Risiken von ihren Beratern, beispielsweise der Karlsruher BBBank und anderer Volks- und Raiffeisenbanken nicht informiert.
Keine Information über Mittelherkunft und Kreditaufnahme in der Beratung
Die Berater haben unsere Mandanten nicht darauf hingewiesen, dass die für Erwerb des Schiffs aufzuwendenden Kosten gerade einmal 87% des Gesamtaufwandes des König & Cie. Renditefonds 62 MT "King Edwin" ausmachten. Ebenso wenig wurden sie darüber informiert, dass das von den Anlegern aufzubringende Kommanditkapital incl. Agio in Höhe von 14.227.500 € 43% des Gesamtaufwandes ausmacht und die restlichen 57% durch Kredite finanziert wurden. Je höher die Kreditaufnahme ist, umso größer sind die Verlustrisiken für die Anleger.
Nur 72% des Anlegerkapitals flossen in den Bau des Schiffes - 21% in Vertriebsprovisionen
Auch über die Verwendung der von ihnen als Anleger aufzubringenden Mittel im Rahmen des König & Cie. Schiffsfonds MT "King Edwin" wurden unsere Mandanten im Unklaren gelassen. Die Berater haben ihnen nicht mitgeteilt, dass nur 72% des Anlegerkapitals für den Erwerb des Schiffes Verwendung finden, während 28% des Anlegerkapitals in nichtinvestive Zwecke wie vorbereitende Bereederung, Gründungs- und Emissionskosten fließen. Auch der Prospekt enthält diese Information nicht. Dabei machen die für die Vermittlung der Anleger gezahlte Vergütung, also die so genannten Vertriebsprovisionen alleine 21% des von den Anlegern aufzubringenden Kapitals aus. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen Anlageberater und -vermittler über Vertriebskosten von mehr als 15% ausdrücklich im Rahmen der Beratung informieren.
Beteiligung mit hohen Risiken
Schiffsfondsbeteiligungen sind grundsätzlich unternehmerische Beteiligungen, die erheblichen Risiken beinhalten, die bis zum Totalverlust der von den Anlegern investierten Mittel führen können. Die uns bekannten Anleger des König & Cie. Schiffsfonds MT "King Edwin" wurden nicht explizit darauf hingewiesen, dass es sich bei dem Fonds um eine unternehmerische Beteiligung handelt, die nur für Anleger geeignet ist, die Teile ihres Vermögens in eine unternehmerische Anlageform investieren möchten und die gegebenenfalls den bei einem unerwartet negativen wirtschaftlichen Verlauf eintretenden Verlust, gegebenenfalls auch einen Totalverlust ihres investierten Geldes, in Kauf nehmen können.
Unsichere Einnahmen gefährden den Erfolg der Anlage
Ebenso wenig wurden sie darauf hingewiesen, dass die im Prospekt dargestellten Einnahmen des Schiffes keinesfalls sicher sind. Das Fondsschiff des König & Cie. Schiffsfonds MT "King Edwin" verfügt nicht über eine Festcharter (ist nicht fest angemietet). Es soll vielmehr für konkrete Transportaufträge verchartert werden (Tagescharter). Die Chartereinnahmen bei der Tagescharter unterliegen sehr starken Schwankungen. Den zukünftigen Verlauf der Charterraten kann niemand vorhersagen. Gerade bei einer Schiffsinvestition, die mit einer hohen Kreditaufnahme verbunden ist, stellt die Unberechenbarkeit der Schiffseinnahmen ein extremes Risiko dar.
Die MT "King Edwin" fuhr in einem so genannten Einnahmepool, bei dem die Einnahmen aller Schiffe untereinander aufgeteilt werden. Die Gesellschafterin, von der der Fonds das Schiff erworben hat, ist eine der Gründungsgesellschafter dieses Pools. Die Beschäftigung des Schiffes im Pool kann zwar einen Ausgleich der Einnahmen zwischen den einzelnen Poolschiffen herbeiführen, nicht aber die enormen Einnahmeschwankungen, denen alle Schiffe unterliegen, ausgleichen. Dies kann zur Folge haben, dass die Fondsgesellschaft MT "King Edwin" die an die Banken für aufgenommene Kredite zu leistenden Zahlungen nicht mehr erbringen kann, so das die Bank im schlimmsten Fall den Kredit kündigt und das Schiff verwertet. Da der Schiffspreis auch von den dann erzielbaren Chartereinnahmen abhängt, übersteigen Erlöse von zwangsversteigerten Schiffen in der Regel nicht die Darlehensschulden. Die Anleger gehen leer aus. Über diese Zusammenhänge und Risiken wurden die uns bekannten Anleger des König und Cie. Schiffsfonds MT "King Edwin" von ihren Beratern nicht informiert.
Hohes Risiko durch Kreditaufnahme in Euro und Japanischem Yen
Da ein Teil der vom König & Cie. Renditefonds 62 - MT "King Edwin" aufzunehmenden Kreditmittel in Japanischen Yen (JPY) aufgenommen wurde, die Einnahmen des Fonds aber in US$ erzielt werden, besteht ein erhebliches Währungsrisiko, welches zu größeren Verwerfungen durch Wechselkursschwankungen führen kann. Aufgrund des hohen Fremdfinanzierungsanteils des Fonds kann dies nicht nur Auswirkungen auf die Liquidität des Fonds infolge der in US$ steigenden Kapitaldienstaufwendungen sondern auch zu einer Zahlungsunfähigkeit des Fonds und zur Kreditkündigung mit anschließender Verwertung des Fondsobjekts und somit zum Totalverlust für die Anleger führen. Hierauf hätte der Berater ausdrücklich hinweisen müssen.
Kein Zweitmarkt für "gebrauchte" Fondsbeteiligungen – Kündigung der Beteiligung erst zum 31.12.2022 möglich
Was für den von uns vertretenen Anlegern des König & Cie. Schiffsfonds MT "King Edwin" von ihren Beratern ferner verschwiegen wurde, ist, dass sie die Beteiligung nicht vor dem 31.12.2022 kündigen können und vorher keine Chance besteht, an ihr Geld zu kommen. Da es keinen geregelten Zweitmarkt für gebrauchte Fondsbeteiligungen gibt, ist eine Veräußerung nahezu ausgeschlossen. Gleiches gilt für die Erzielung eines Anteilspreises, der dem investierten Kapital entspricht. Hier sind für den Fall, dass ein Käufer gefunden wird, erhebliche Abstriche hinzunehmen. Die diesbezüglichen Darstellungen im Fondsprospekt sind nach unserem Dafürhalten unzureichend und erwähnen auch nicht, dass für den Fall, dass man einen Erwerber für den Fondsanteil findet, eine fünfjährige Nachhaftung besteht, die insbesondere dann greift, wenn die Anleger Ausschüttungen erhalten haben, bei denen es sich nicht um (Bilanz-) Gewinne des Fonds gehandelt hat.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Beteiligung am König & Cie. Renditefonds 62 - MT "King Edwin"? Wollen auch Sie wissen, ob Sie falsch beraten wurden und ob Sie Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen haben?
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