Rechtliche Schritte als letztes Mittel, um das eingesetzte Geld zu retten
Unter dem Titel „In den Sand gesetzt“ berichtet das Magazin darüber, dass rechtliche Schritte für viele Anleger notleidender Schiffsfonds das letzte Mittel sind, um ihr Geld zu retten. Die Wirtschaftswoche befragte zu diesem Thema eine Reihe von Anwälten, die Schiffsfonds-Anleger vertreten, auch den Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagenrecht Dr. Ralf Stoll von der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen. Der Artikel bietet einen Überblick über die Missstände, mit denen Anleger verschiedener Schiffsfonds kämpfen müssen und welche rechtlichen Ansatzpunkte es gibt.
Die Wirtschaftswoche zeigt anhand einer Reihe von Fällen auf, wie „kreativ“ die Geschäftsmodelle der Schiffsfondsanbieter bisweilen sein können. So werden ahnungslosen Anlegern schrottreife Schiffe untergejubelt. Es wurden auch Schiffe auf dem Höhepunkt der Preisentwicklung des Schiffsmarkts eingekauft, was die Anleger nun teuer bezahlen müssen, wenn die Einnahmen ins Stocken geraten. Neben den Unzulänglichkeiten vieler Geschäftsmodelle werden auch die verschiedenen Anlegeralpträume wie „Totalverlust“ oder „Rückforderungen“ thematisiert. Nicht selten haben die Anleger die „Wahl“ zwischen beiden Varianten. Ein Phänomen, das längst nicht mehr als Problem vereinzelter Schiffsfonds abgetan werden kann.
Knackpunkt Provisionszahlungen
Doch es gibt noch weitere Problembereiche der Schiffsfonds. Nicht wenige Anleger wurden im Unklaren darüber gelassen, dass sie nicht nur ein Schiff finanzieren, sondern auch einen Vertriebsapparat mit erklecklichen Provisionen versorgen. Dies widerfuhr auch Mandanten der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen. Der AWD, die Deutsche Bank, die Postbank, Volksbanken und Sparkassen verdienten am Geschäft mit den Schiffsfonds. Die meist verschwiegenen Provisionen sind ein Hauptangriffspunkt, um das Geld der Anleger wieder einklagen zu können.
Vieles liegt im Argen bei Schiffsfonds und die Anleger werden nicht immer von Seiten des Fonds unterstützt. Daher wählen nicht wenige Anleger den Weg zum Anwalt. Zwar kann auch die rechtliche und gerichtliche Durchsetzung der Anlegerrechte bisweilen zeitraubend und mühsam sein, dennoch wehren sich Anleger. Denn es gibt lohnende Ansatzpunkte – gerade dann, wenn Schiffsfonds einen guten Teil des Anlegergeldes in Provisionen und ähnliche Posten wandern ließ. Das eingesetzte Geld muss also nicht zwangsläufig „untergehen“, wenn der Schiffsfonds scheitert.
Zum Artikel in der Wirtschaftswoche:
http://www.wiwo.de/finanzen/geldanlage/sichere-anlage-schiffsfonds-anle…
Mehr zu Schiffsfonds und rechtlichen Möglichkeiten der Anleger: www.schiffsfonds.eu