Chronologie:
Die Klägerin begab sich aufgrund eines Bandscheibenvorfalles in die stationäre Behandlung bei der Beklagten. Es wurden eine mikrochirurgische Sequesterotomie und osteoligamentäre Dekompression vorgenommen. Postoperativ verschlechterte sich jedoch der Zustand der Klägerin. Die Schmerzen strahlten vom Rücken in das rechte Bein aus und sie musste starke Schmerzmittel einnehmen.
Verfahren:
Das Landgericht Stuttgart hat den Vorfall mittels eines Neurochirurgischen Fachgutachtens hinterfragen lassen. Der gerichtlich bestellte Gutachter kam im Ergebnis zu der Konstatierung, dass kein ärztlicher Behandlungsfehler erkennbar sei. Zu klären war sodann allerdings noch, ob die Klägerin über die Risiken der Operation hinreichend aufgeklärt worden war. Diesbezüglich nahm das Gericht eine weitergehende Beweisaufnahme vor und vernahm u.a. die involvierten Mediziner. Nach Abschluss der Beweisaufnahme schlug das Gericht den Parteien einen Vergleich im vierstelligen Eurobereich vor, den diese akzeptierten.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Arzthaftungsprozesse können von Patienten erfolgreich bestritten werden, wenn ein Behandlungsfehler zu einem kausalen Schaden geführt hat. Daneben ist aber auch oftmals zu klären, ob auf Behandlerseite hinreichend über die Risiken und alternative Behandlungen informiert wurde. Wenn das nicht der Fall ist, beziehungsweise die Aufklärung nicht hinreichend erfolgte und der Patient deswegen in seiner Entscheidungsfreiheit eingeschränkt war, gewinnt der Patient in der Regel ebenfalls den Prozess, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel C. Mahr, Fachanwalt für Medizinrecht fest.
Ciper & Coll.
Anwaltskanzlei
Ciper & Coll. erneut erfolgreich vor dem Landgericht Stuttgart
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE
Landgericht Stuttgart
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Duraverletzung anlässlich Bandscheibenoperation mit Sequesterotomie, LG Stuttgart, Az.: 15 O 164/15
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