Chronologie:
Im Rahmen einer Magenspiegelung stellte sich bei der Klägerin ein Ösophaguskarzinom auf dem Boden einer Barrett-Metaplasie heraus. Die Ärzte rieten ihr daher zu einer Ausräumung auf dem minimalinvasiven, d.h. laparoskopischen Wege. Der Klägerin wurde hierzu ein erheblicher Teil der Speiseröhre reseziert und ein Schlauchmagen angelegt. Intraoperativ kam es zu einer Fehlfunktion des Klammergeräts, woraufhin eine Laparotomie erforderlich wurde. Es entstanden weitere Folgeschäden.
Verfahren:
Das Landgericht Hamburg hat den Vorfall zunächst mittels eines viszeralchirurgischen Sachverständigengutachtens hinterfragen lassen. Zu der Erstellung eines weiteren kardiologischen Sachverständigengutachtens kam es indes nicht mehr, da sich die Parteien auf Anraten des Gerichtes auf einen angemessenen Vergleich einigen konnten.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Die Klägerin wurde im Hause der Beklagten interdisziplinär behandelt, d.h. durch verschiedene Kliniken und Ärzte aus unterschiedlichen Fachrichtungen. Da der Verdacht mehrerer Behandlungsfehler aus unterschiedlichen Facheinrichtungen bestand, war es grundsätzlich erforderlich, Gutachten aus den jeweiligen Fachgebieten einzuholen. Hierzu kam es jedoch nicht mehr, da das Gericht den Parteien zur Vermeidung eines voraussichtlich noch langen Rechtsstreits einen angemessenen Vergleichsvorschlag unterbreitete, welcher von ihnen akzeptiert wurde. Vor gerichtlicher Inanspruchnahme war der Versicherer der Beklagten nicht bereit gewesen, ein Regulierungsangebot zu unterbreiten, stellen Marius B. Gilsbach, LLM und Dr. D.C.Ciper LLM, beide Fachanwälte für Medizinrecht klar.
Ciper & Coll.
Anwaltskanzlei
Anwälte Ciper & Coll. erneut erfolgreich vor dem Landgericht Hamburg
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE
Landgericht Hamburg vom 27.08.2018
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Fehlerhafte Laparoskopie nach Ösophaguskarzinom, LG Hamburg, Az.: 336 O 164/17
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