Chronologie:
Der Kläger ließ sich im Oktober 2015 in der Praxis der Beklagten Implantate in den Ober- und Unterkiefer einsetzen. Anlässlich einer zweiten Operation kam es zu einer Verletzung des Nervus mentalis. Ober- und Unterlippe sind durch in Mitleidenschaft gezogen. Der Behandlerseite wird neben einer Fehlbehandlung auch eine nicht ordnungsgemäße Aufklärung vorgeworfen.
Verfahren:
Das Landgericht Wiesbaden hat in dieser Sache darauf verzichtet, ein fachmedizinisches Gutachten einzuholen und bereits im ersten mündlichen Termin den Parteien angeraten, sich mit einer pauschalen Entschädigungssumme im vierstelligen Eurobereich zu einigen.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Nur selten verzichten Gerichte in Arzthaftpflichtprozessen darauf, fachmedizinische Gutachten einzuholen. Das ist lediglich bei ganz eindeutigen Sachverhalten der Fall, oder wenn die Schadensumme so gering ist, dass eine umfangreiche weitere Beweisaufnahme mit dem entsprechenden weiteren Kosten- und Arbeitsaufwand unverhältnismäßig wäre, so wie hier, stellt Rechtsanwalt Dr. Dirk C. Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.