Das hat die Europäische Kommission heute (Donnerstag) erneut gefordert.
Die Regulierungsstellen der anderen EU-Mitgliedstaaten unterstützen den Standpunkt der EU-Kommission. Die deutsche Regulierungsbehörde soll ihre vorgeschlagene Berechnungsmethode korrigieren, weil die Entgelte ansonsten auf das Dreifache des EU-Durchschnitts steigen würden. Kommt die Bundesnetzagentur dieser Aufforderung nicht nach, erwägt die EU-Kommission geeignete rechtliche Schritte.
„Nach dem EU-Telekommunikationsrecht sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Interessen der Verbraucher in der EU zu schützen und den Binnenmarkt voranzubringen“, so Neelie Kroes, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission. „Ein Konzept zur Festlegung von Anrufzustellungsentgelten, das diesen Grundsätzen und Zielen entgegensteht, kann ich nicht gutheißen.“
Zustellungsentgelte sind Tarife, die Telekommunikationsnetzbetreiber sich gegenseitig für die Anrufzustellung zwischen ihren Netzen in Rechnung stellen. Diese Kosten werden über die Gesprächstarife letztlich an Verbraucher und Unternehmen auf der Endkundenebene weitergegeben.
Zur vollständigen Pressemitteilung gelangen Sie hier. http://europa.eu/rapid/press-release_IP-13-766_de.htm
Informationen zu den Empfehlungen der Europäischen Kommission zu den Zustellungsentgelten finden Sie hier:
http://europa.eu/rapid/press-release_IP-09-710_de.htm
http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/09/222