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Bundespresseamt

Institution

Änderungen im Freizügigkeitsrecht


28. Januar 2013, 15:42
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Am 29. Januar 2013 treten Änderungen des Freizügigkeitsgesetzes/EU in Kraft, das Einreise und Aufenthalt von Staatsangehörigen anderer EU-Mitgliedstaaten und ihrer Familienangehörigen in Deutschland regelt.

Insbesondere gilt dann folgendes:
Die Freizügigkeitsbescheinigung für EU-Bürger wird abgeschafft. Hierdurch sinken die Bürokratiekosten: Mit der Abschaffung dieser rein deklaratorischen Bescheinigung über das Aufenthaltsrecht für Unionsbürger entlastet das Gesetz die Betroffenen von Bürokratieaufwand und die Kommunen von Verwaltungskosten.
Für eingetragene Lebenspartner von EU-Bürgern gelten nun in vollem Umfang dieselben Bestimmungen über Einreise und Aufenthalt im Bundesgebiet wie für Ehegatten. Betroffen sind auch und vor allem eingetragene Lebenspartner aus Staaten außerhalb der Europäischen Union. Bislang waren auf Lebenspartner von Unionsbürgern die Regelungen des nationalen Aufenthaltsgesetzes anzuwenden.
Auf der Grundlage einer neuen Rechtsvorschrift sollen Missbrauch und Betrug im Zusammenhang mit dem Freizügigkeitsrecht, insbesondere durch Scheinehen, in Zukunft noch wirkungsvoller bekämpft werden. Wie in anderen EU-Mitgliedstaaten ist auch in Deutschland zunehmend eine missbräuchliche Inanspruchnahme des Freizügigkeitsrechts zur Umgehung nationaler Einwanderungsvorschriften zu beobachten. Typische Fallkonstellationen sind in erster Linie Scheinehen sowie Scheinvaterschaftsanerkennungen zur Erlangung eines freizügigkeitsrechtlichen Anspruchs auf Einreise und Aufenthalt. Hier schafft der Gesetzgeber nun eine eindeutige Rechtsgrundlage im Freizügigkeitsgesetz, um diesem Missbrauch in Zukunft noch wirkungsvoller entgegen treten zu können.

Daneben enthält das Gesetz technische und redaktionelle Änderungen des Freizügigkeitsgesetzes/EU und ermächtigt das Bundesministerium des Innern außerdem, eine Prüfungsverordnung zu den Abschlusstests der Integrationskurse zu erlassen.

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