Ein Pflegefall in der Familie kann alles von heute auf morgen verändern. Das bisherige Leben wird sowohl für den Betroffenen als auch für die ganze Familie des Pflegebedürftigen auf den Kopf gestellt. Eine Krankheit mit weitgehenden Folgen, ein Schlaganfall oder ein Unfall bedeutet eine komplette, meistens drastische Umstellung des bisherigen Alltags. Wenn jemand in der Familie plötzlich auf Pflege angewiesen ist, passiert es sehr oft, dass die Angehörigen in kürzester Zeit überfordert sind. Die pflegerische Versorgung einer pflegebedürftigen Person kann sehr schnell zu einer enorm großen Herausforderung werden. Der psychologische Faktor und die Tatsache, dass es sich um den geliebten Familienangehörigen handelt, kann diese, bereits komplizierte Situation noch schwieriger machen.
Zum Glück ist man in solchen Fällen nicht auf sich alleine gestellt. Sollte ein Pflegefall in der Familie auftreten, dann muss man wissen, an wen man sich am besten im ersten Moment wenden soll. Der erste Ansprechpartner in solch einer Situation kann der Hausarzt oder ein Sozialarbeiter in einem Krankenhaus sein. Von dem Hausarzt oder dem Sozialarbeiter im Krankenaus erfährt man alle möglichen Informationen bezüglich der Unterstützung bei einem Pflegefall und der gesetzlich zustehenden Kostenübernahme seitens diverser Kostenträger, wie z.B.: der Pflegekasse oder dem Sozialamt. Anschließend wird man auf einen ambulanten Pflegedienst oder ein Pflegeheim verwiesen. Das ist jedoch vom Pflegefall zu Pflegefall unterschiedlich und hängt mit dem gesundheitlichen Zustand des Patienten ab.
Wenn der Pflegebedürftige den Wunsch äußert, möglich lange zuhause zu bleiben, dann ist ein ambulanter Pflegedienst die beste Lösung. Die pflegebedürftige Person wird durch das Personal eines Pflegedienstes professionell in den eigenen vier Wänden versorgt. Die Pflegefachkräfte und / oder Pflegehelfer kommen dann abhängig von der Notwendigkeit täglich, oft drei bis vier Mal am Tag um die pflegerische Versorgung oder Behandlungspflege vorzunehmen.
Die pflegerischen Leistungen, die vor Ort erbracht werden, müssen immer in einem Pflegevertrag festgehalten werden. Damit der Umfang der Leistungen optimal angepasst werden könnte, muss die aktuelle Pflegesituation vorerst von einer Pflegefachkraft beurteilt werden. Eine qualifizierte Pflegefachkraft kommt zu der pflegebedürftigen Person nach Hause um die Situation aus der pflegerischen Sicht einzuschätzen. Anschließend bekommt der Pflegebedürftige oder ihre Angehörigen einen Kostenvoranschlag mit allen detailliert aufgelisteten Pflegeleistungen. Es besteht immer die Möglichkeit der Erweiterung der pflegerischen Leistungen. Sollte sich der gesundheitliche Zustand des Pflegebedürftigen drastisch verschlechtern und sollte sich diesbezüglich auch ein höherer Pflegebedarf ergeben, besteht immer die Möglichkeit einer Höherstufung des Pflegegrades. Dazu muss ein entsprechender Antrag bei dem Kostenträger auf eine Prüfung der Voraussetzungen für einen höheren Pflegegrad gestellt werden. Den pflegebedürftigen Personen, die einen Pflegegrad zuerkannt bekommen haben, steht auch ein Zuschuss in Höhe von 4.000 Euro für die sog. Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds nach § 40 Abs. 4 Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI). Es kann sich hier beispielweise um eine Badsanierung handeln (Austausch der Badewanne durch eine bodengleiche Dusche, Türverbreiterung etc.). Es können auch diverse Haushaltshilfen im Haushalt installiert werden, wie z.B. ein Treppenlifter, Badewannenlifter, Einbau und Umbau von Mobiliar, welches an die Erfordernisse der Pflegesituation individuell angepasst werden kann.