Die Bema gehört zum Firmengeflecht des norwegischen Geschäftsmanns Per Lökkewik. Lökkewik sitzt wegen des Verdachts auf Subventionsbetrug und Steuerhinterziehung derzeit in Untersuchungshaft. Die Vorwürfe stehen im Zusammenhang mit dem Millionenprojekt „Yachthafenresidenz Hohe Düne“ an der mecklenburgischen Ostseeküste. Dabei handelt es sich zwar nicht um ein Projekt der BEMA, in der Schweriner Volkszeitung werden aber Befürchtungen geäußert, dass sich Rückforderungen aus der Subventionsaffäre auf die BEMA auswirken könnten.
Betroffenen Anlegern rät Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich unabhängig hiervon die Einholung rechtlicher Beratung. Sollte ein Anleger nicht rechtzeitig und nicht vollständig über die mit der Beteiligung verbundenen Risiken aufgeklärt worden sein, so kommen im Einzelfall Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen Berater in Betracht, die den Erwerb der Beteiligung empfohlen haben. Weitere Ansatzpunkte für Schadensersatzanprüche, die auf eine Rückabwicklung des Erwerbs der Beteiligung gerichtet sind, könnten unter Umständen an die Berater geflossene, aber dem Anleger verschwiegene Provisionen (sogenannte Kickbacks) bilden.
Weiterhin sollten Anleger prüfen lassen, ob im Falle einer (teilweisen) Finanzierung der Beteiligung Ansprüche gegen die finanzierende Bank bestehen. Etliche Anteile sollen von der Ostseesparkasse Rostock finanziert worden sein.
Verfügt der Anleger zudem über eine Rechtsschutzversicherung, so übernimmt diese in vielen derartigen Fällen die mit einer Anspruchsprüfung und -durchsetzung verbundenen Kosten erklärt Rechtsanwalt Bombosch weiter.
Pressekontakt: Rechtsanwalt Hendrik Bombosch, CLLB Rechtsanwälte, Dircksenstraße 47, 10178 Berlin, Fon: 030-288 789 60, Fax: 030-288 789 620; Mail: @email Web: www.cllb.de