Chronologie:
Der Kläger begab sich in 2014 aufgrund einer Gonarthrose 4. Grades in die Klinik der Beklagten zwecks Implantation einer Knieprothese. Postoperativ traten Druckschmerzen auf. Es stellte sich heraus, dass die Prothese im Innenbeinbereich etwa 5 mm breiter als der Knochen war und die schmerzhaften Auswirkungen hierauf zurückzuführen waren. Es war eine Revisionsoperation erforderlich.
Verfahren:
Das Landgericht Koblenz hat zu dem Vorfall ein fachorthopädisches Gutachten eingeholt. Im Ergebnis stellte der Gutachter heraus, dass „auf den postoperativen Bildern ein sogenanntes Overstuffing vorliege, d.h. das Tibiaplateau zu groß gewählt worden sei“. Das Gericht hat den Parteien sodann einen Vergleich über eine pauschale Entschädigung von 17.000,- Euro vorgeschlagen, den diese akzeptierten.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Im Bereich der Arzthaftung stellen statistisch gesehen die Knie- und Hüftoperationen die haftungsanfälligsten Gebiete dar. Dieses hat aber seinen Grund insbesondere darin, dass diese Operationen auch quantitativ die meisten in Deutschland vorgenommenen Operationen darstellen, meint die sachbearbeitende Rechtsanwältin Agnes Szlachecki.