Chronologie:
Die Beklagte diagnostizierte bei der Klägerin im April 2013 eine Prothesenruptur in der rechten Brust. Es unterblieben jedoch MRT- oder CT-Aufnahmen. In einem operativen Eingriff stellte sich sodann heraus, dass das ausgetauschte Implantat doch nicht defekt war.
Verfahren:
Das Landgericht Köln hat den Vorfall fachmedizinisch hinterfragen lassen. Im Ergebnis konstatierte der befasste Sachverständige insbesondere, dass eine Indikation zur weiterführenden Diagnostik und Revision klar gegeben war, woraufhin das Gericht den Parteien zu einer gütlichen Einigung über eine pauschale Abfindung von 10.000,- Euro anriet.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Bereits in 2013 sind die Prozessvertreter der Klägerin an den Versicherer der Beklagten, die R + V – Versicherung herangetreten. Mit Schreiben vom 21.11.2013 stellt diese fest: „Wir müssen Schadenersatzansprüche … bereits dem Grunde nach zurückweisen.“ Aufgrund dessen musste die Klägerin gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Da die Beklagte in der betreffenden Klinik als Belegärztin tätig war, richtete sich die Klage gegen sie persönlich, stellt Rechtsanwalt Dr. D.C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht fest.