Chronologie:
Die Klägerin litt an Beschwerden des rechten Kniegelenks. Sie begab sich daher in die Klinik der Beklagten, wo die Mediziner eine chronische Instabilität des Kniegelenks feststellten und eine arthroskopisch assistierte Ersatzplastik des hinteren Kreuzbandes vornahmen. Postoperativ traten Schmerzen ein, die nach einiger Zeit als Kompartmentsyndrom diagnostiziert wurden. Es war ein weiterer operativer Eingriff erforderlich. Die Klägerin wirft den behandelnden Ärzten eine fehlerhafte Operation sowie Nichtdiagnose des Kompartmentsyndroms vor.
Verfahren:
Das Landgericht Halle hat den Vorfall mittels eines unfallchirurgischen Sachverständigengutachtens eruieren lassen. Im Ergebnis stellte der Gutachter eine ärztliche Fehlerhaftigkeit bei der Behandlung fest, woraufhin das Gericht den Parteien eine gütliche Einigung einer Entschädigungssumme im vierstelligen Eurobereich vorschlug, die diese akzeptierten.
Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Bei Vorliegen eines Kompartmentsyndroms ist eine unverzügliche Behandlung des Betroffenen erforderlich. Ein Zeitverlust kann gravierende Folgen haben, die sich in dieser Angelegenheit allerdings nicht herausstellten, so dass der gerichtliche Vergleichsvorschlag als angemessen bezeichnet werden kann, meint der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel Mahr LLM, Fachanwalt für Medizinrecht.