Die Arbeitsgruppe „Versorgung mit Hebammenhilfe“ sei thematisch allerdings deutlich breiter angelegt und behandelt neben der Berufshaftpflicht auch die Vergütung, das Tätigkeitsspektrum und die Kompetenzen von Hebammen sowie Ausbildungsfragen und der Qualitätssicherung. Nach Ansicht der Regierung leisten Hebammen „einen wesentlichen und unverzichtbaren Beitrag“ für die Betreuung von schwangeren Frauen. Die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung mit Hebammen sei daher von besonderer Bedeutung, heißt es in der Antwort weiter.
Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die Versicherer von den Hebammen überteuerte Beiträge fordern. Vielmehr sei nach Kenntnis der Regierung für die höheren Prämien „ein deutlicher Anstieg der Leistungen je Versicherungsfall ursächlich“. Der Regierung sei bekannt, dass derzeit auch die Prämien für Haftpflichtversicherungen der Krankenhäuser teilweise überproportional anstiegen.
An der Facharbeitsgruppe sind den Angaben zufolge von Regierungsseite das Kanzleramt sowie die Ministerien für Familien, Finanzen, Justiz, Arbeit und Gesundheit beteiligt. Ferner sind in dem Gremium Hebammen-Fachverbände, der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und die Versicherungswirtschaft vertreten. Die Arbeitsgruppe wolle sich im September wieder treffen und im Herbst einen Bericht vorlegen, teilt die Regierung weiter mit.