Im konkreten Fall hatte der BGH über eine Begrenzung des Anspruchs auf Krankheitsunterhalt zu entscheiden. Strittig war dabei die Abänderung eines Titels.
Zum Fall: Die geschiedenen Eheleute wurden in der ehemaligen Tschechoslowakei geboren und heirateten dort 1981. Vier Jahre später siedelte das Paar nach Deutschland über. 1999 erfolgte die Trennung und 2001 die Scheidung der kinderlos gebliebenen Ehe. 2003 wurde der Mann verpflichtet, seiner Frau einen nachehelichen Unterhalt von rund 830 Euro monatlich zu zahlen. Da die Frau 1993 so schwer erkrankte, dass sie erwerbsunfähig wurde, erhielt sie seit 1995 zudem eine Erwerbsunfähigkeitsrente von 952 Euro.
Der geschiedene Ex-Ehemann hatte schließlich eine Abänderung des Titels zum Unterhalt erreicht. Seit Juni 2011 musste er nach einer Entscheidung des zuständigen OLG nur noch 400 Euro Unterhalt zahlen und seit 2012 gar keinen mehr. Der Bundesgerichtshof hob diese Entscheidung auf und vertritt die Meinung, dass der Frau nach Würdigung aller Umstände deutlich herabgesetzter Krankheitsunterhalt für einen längeren Zeitraum zusteht. Fachanwalt Heumann: „Interessant ist aber vor allem die Begründung des BGH. Denn: Die Richter sahen nicht, dass die Frau Nachteile aus der Ehe gezogen hat. Heißt: Sie musste wegen der Rolle in der Ehe nicht auf eine mögliche Karriere und damit höhere Rentenansprüche verzichten. Auch konnten weder die schwere Erkrankung noch die psychischen Probleme nach der Trennung als ehelicher Nachteil gewertet werden. Vielmehr war entscheidend, dass der geschiedene Mann seine Karriere und heutiges Einkommen in besonderem Maße der Übersiedlung nach Deutschland und damit auch der Ehe zu verdanken habe.“ Dadurch sei ein höheres Maß an nachehelicher Solidarität geboten.
„Dennoch wurde deutlich, dass die Frau nicht als Folge der Rollenverteilung in der Ehe in eine wirtschaftliche Anhängigkeit geraten ist, sondern durch ihre frühe Erwerbsunfähigkeit. So bedauernswert das Schicksal ist, bedeutet höheres Maß an nachehelicher Solidarität aber nicht, dass der geschiedene Partner dieses Schicksal unbegrenzt mittragen muss“, so Rechtsanwalt Heumann.
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Rechtsanwalt Alexander M. Heumann
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