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CLLB Rechtsanwälte

Anwaltskanzlei

CLLB berichtet: Schadensersatzansprüche für Anleihegläubiger der Deikon GmbH?


10. Juli 2015, 13:56
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Berlin 03.07.2015: Die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Standorten in Berlin, München und Zürich verfolgt die Entwicklung bei der Deikon GmbH.

Die Deikon GmbH hat Unternehmensanleihen in Form von Hypothekenanleihen seit Juli 2005 ausgegeben. Die erste Ausgabe erfolgte mit einem Emissionsvolumen von 20 Millionen Euro zur WKN A0EPM0. Am 01.07.2006 erfolgte eine weitere Ausgabe über ein Emissionsvolumen von 20 Millionen Euro zur WKN A0JQAG und eine letzte Ausgabe erfolgte am 16.11.2006 mit einem Emissionsvolumen in Höhe von 30 Millionen Euro zur WKN A0KAHL. Die Fälligkeit der ersten Anleihe ist der 30.06.2015 und verstrichen. Die beiden anderen Anleihen sind Mitte nächsten Jahres bzw. Ende nächsten Jahres fällig.

Bereits im Jahr 2010 hatten die Anleihegläubiger auf einen Großteil der ihnen zugesicherten Festzinsen verzichtet, um eine bereits damals drohende Insolvenz abzuwenden. Dies ist augenscheinlich nicht gelungen.

Nach unseren Ermittlungen und einem Informationsschreiben des Insolvenzverwalters gehen dieser und der Treuhänder davon aus, dass „nach Verkauf des Immobilienportfolios und Berücksichtigung einer Verteilung nach einer Objektbezogenheit und eines vereinbarten Verteilungsschlüssels anschließend eine Ausschüttung der auf die erste Anleihe (WKN A0EPM0) und die zweite Anleihe (WKN A0JQAG) entfallenen Erlöse erfolgen kann. Bezüglich der dritten Anleihe (WKN A0KAHL) kann derzeit keine Ausschüttung erfolgen“, da der Insolvenzverwalter ermittelt hat, „dass eine Gesellschafter Anleihestücke dieser Anleihe vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens gehalten hat.“ Sofern dies der Fall ist, so der Insolvenzverwalter weiter, hätte dieser aufgrund seiner Gesellschafterstellung keinen Anspruch auf eine Ausschüttung. Gemäß einer aktuellen Information des Insolvenzverwalters verzögert sich der nächste Sachstandsbericht um sechs bis acht Wochen. Als Begründung wird angegeben, dass für die Anleihegläubiger wichtige Entscheidungen fallen werden. Hierunter fällt auch eine Gerichtsentscheidung im Schadensersatzprozess gegen den früheren Geschäftsführer. Die Kanzlei CLLB wird auch hierüber weiter berichten.
Die Anleihegläubiger sind – trotz Eröffnung des Insolvenzverfahrens – nicht schutzlos, so die auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB. Gerade im Fall eines Insolvenzverfahrens ist es sinnvoll für den Anleger, Ansprüche gegen weitere und vor allem zahlungsfähige Anspruchsgegner zu prüfen um nicht einen vollständigen Zahlungsausfall erleiden zu müssen.

Geprüft werden kann, ob Ansprüche gegen die Anleihevermittler oder –berater insbesondere aus Falschberatung oder Prospektfehlern durchgesetzt werden können, um den entstehenden oder entstandenen Schaden zu begrenzen, so die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte. Darüber hinaus bestehen möglicherweise Schadensersatzansprüche gegen die Treuhänder der Hypothekenanleihen. Es ist zu prüfen, ob Mittelfreigaben erfolgten, die von den treuhandvertraglichen Rechten und Pflichten nicht gedeckt waren. Ebenso sind Ansprüche gegen Prospektverantwortliche zu prüfen.

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät daher allen betroffenen Anlegern, die sich ebenfalls falsch beraten fühlen, sich an eine auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei zu wenden und dort ihre Ansprüche prüfen zu lassen.

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