Für die Geschädigten bestehen nun mehrere Handlungsoptionen. „Geschädigte Anleger sollten zivilrechtliche Schadensersatzansprüche gegen den Unternehmenschef der Caviar Creator prüfen lassen.“, so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich, die bereits zahlreiche Anleger vertritt. „In Betracht kommen hier insbesondere deliktsrechtliche Schadensersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Vorwurf des Kapitalanlagebetrugs. Ferner ist auch die Geltendmachung von Ansprüchen gegen das Unternehmen in Erwägung zu ziehen. Dies gilt vornehmlich dann, wenn die Anlageberater der Caviar Creator die vorbörslichen Aktien als sicher und gefahrlos bezeichneten, ohne auf die besonderen Risiken, die diesem Kapitalanlagemodell zueigen ist, hinzuweisen. Hierbei ist zu beachten, dass es bereits ein Urteil des zuständigen Oberlandesgerichts Düsseldorf gibt, in dem Caviar Creator wegen Fehlberatung zu Schadensersatz verurteilt wurde.“
Rechtsanwalt Luber rät daher allen Betroffenen, ihre Ansprüche von auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Anwälten prüfen zu lassen.
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Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet. Neben den vier Partnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun sind mittlerweile auch Alexander Kainz, Thomas Sittner (LL.M.) und Hendrik Bombosch als Anwälte mit an Bord. Erklärter Schwerpunkt der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei ist Kapitalmarktrecht. Daneben umfasst das Beratungsspektrum aber auch Gesellschafts- und Steuerrecht. Seit Oktober 2007 ist CLLB Rechtsanwälte mit eigenem Büro in Berlin vertreten.