Wichtig für die Anleger ist zu wissen, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, dass eine derartige Fondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung darstellt, die im Extremfall auch das Risiko eines Totalverlustes beinhaltet. Dieses Risiko erhöht sich durch eine Kreditaufnahme erheblich, so Rechtsanwalt Kainz weiter. Als geeignete Kapitalanlage, mit der sicherheitsbewusste Anleger für das Alter vorsorgen wollen, kann ein Lebensversicherungsfonds daher grundsätzlich nicht angesehen werden.
Neben den Verlustrisiken ist ein Anleger ferner über mögliche Nachschusspflichten in Kenntnis zu setzen, wenn Ausschüttungen nicht aus Gewinnen sondern aus einbezahlten Einlagen bezahlt werden.
Wie kapitalmarkt-intern berichtet, sollen Prospekte mehrerer MPC-Fonds nicht zutreffend sein. Sofern Prospektfehler einem Anlageberater erkennbar sind, muss auch hierauf hingewiesen werden.
Wurden die Anleger der MPC-Fonds von einem Bank- oder Sparkassen Mitarbeiter beraten, so hat nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ferner eine Aufklärung über die der Bank zufließenden Provisionen, die sog. kick-backs zu erfolgen.
Im Falle der vollumfänglich erfolgreichen Durchsetzung eines Schadensersatzanspruches wegen fehlerhafter Anlageberatung wird grundsätzlich die geleistete Einlage zuzüglich Agio erstattet. Ferner kann auch ein entgangener Gewinn für eine im Falle ordnungsgemäßer Beratung getätigte Alternativanlage geltend gemacht werden.
Anleger, die sich fehlerhaft beraten fühlen, sollten sich daher an ein auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei wenden.
Pressekontakt: Alexander Kainz, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstrasse 21, 80538 München, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: @email; Web: www.cllb.de