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DataSV: Gerichtsgutachter – Ablehnung wegen Befangenheit vermeiden!


13. März 2010, 00:49
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Gerichtsurteile müssen auf den Gutachten unparteiischer Sachverständiger beruhen. Deshalb können Gutachter bei Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden. Die Gerichtspraxis zeigt, dass die Zahl der Ablehnungsgesuche gegen Gerichtssachverständige in letzter Zeit merklich zunimmt. Das Gutachten eines erfolgreich abgelehnten Sachverständigen ist grundsätzlich unverwertbar und unter Unständen bekommt er auch kein Geld.

Aber längst nicht alle Ablehnungsanträge sind auch begründet. Die in der Praxis vorkommenden Befangenheitsgründe lassen sich nach verschiedenen Fallgruppen systematisieren und nach ihren Erfolgsaussichten klassifizieren. Dazu ist jetzt unter www.DataSV.info, der neuen Online-Datenbank für Sachverständige und Juristen im Internet, unter dem Titel „Ablehnung von Gerichtsgutachtern wegen Besorgnis der Befangenheit: Grundlagen und Systematik der Ablehnungsgründe“ eine ausführliche Unterlage zu finden. Durch das neue Dokument (DokNr. 4-10-031) erhält der für die Gerichte tätige Gutachter eine Übersicht für eine eigene Einschätzung der Sachlage und – zusammen mit einer Darstellung der rechtlichen Grundlagen – notwendiges Hintergrundwissen, z.B. für die Abgabe vom Gericht angeforderter Stellungnahmen. Dazu Peter-Andreas Kamphausen, Autor der Untersuchung: „Das Dokument sollten alle Sachverständigen, die für Gerichte tätig sind oder sich dort einführen wollen, unbedingt kennen. Die Zahl der begründeten Ablehnungsgesuche gegen Gerichtsgutachter ist viel zu hoch. Häufig beruht dies auf einer Unkenntnis der Spielregeln bei Gericht und einer Missachtung der dort ausgelegten Fallstricke.“

Das Dokument hat einen Umfang von 7 Seiten und steht in der Datenbank unter www.DataSV.info/SV-Recht.html zum kostenpflichtigen Download zur Verfügung.

Peter-Andreas Kamphausen / Redaktion DataSV

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