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Endspurt für die letzte VW-Sammelklage: Anmeldefrist endet am 30.06.2018


20. Juni 2018, 14:46
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

● Stilllegungen, Wertverlust und Fahrverbote schaden den Betroffenen
● Trotz VW-Milliardenbußgeld muss jeder für Schadensersatz vor Gericht
● Die Sammelklage von myRight ermöglicht Klagen ohne Kostenrisiko

Berlin, 20.06.2018 – Eine Geldbuße in Höhe von eine Milliarde Euro zahlt VW an die Staatskasse – aber die Betroffenen des Abgasskandals in Deutschland gehen weiterhin leer aus. Die Stilllegung von Dieselfahrzeugen, Deutschlands erstes Fahrverbot in Hamburg, der Wertverlust der Schummeldiesel sowie technische Probleme, die nach dem VW-Software-Update auftreten, gehören für viele VW-Kunden zu den Folgen des VW-Betrugs. Für Dieselbesitzer, die durch den Einbau der Manipulationssoftware in ihre Fahrzeuge geschädigt wurden, gibt es nun einen wichtigen Stichtag: Noch bis zum 30.06.2018 ist es möglich, sich für eine letzte Sammelklage von myRight gegen VW anzumelden, um Schadensersatz zu erhalten.

Wer Diesel der Marken VW, Skoda, Seat und Audi gekauft hat, hat durch die drohende Fahrzeug-Stilllegung, Fahrverbote, technische Probleme und den Wertverlust des Autos viel Ärger. Die gute Nachricht ist: Wer vom VW-Abgasskandal betroffen ist, kann von VW Schadensersatz einklagen – in Einzelverfahren oder mit Hilfe der Sammelklagen, die myRight anbietet.

Klagen werden endgültig zu Gunsten der Verbraucher entschieden

Drei Sammelklagen für VW-Kunden hat myRight bereits vor dem Landgericht Braunschweig anhängig gemacht: Eine für 15.000 deutsche Dieselbesitzer, eine für 2.000 Schweizer sowie eine für mehr als 6.000 VW-Kunden aus Slowenien. Auch wenn hier die Urteile noch ausstehen, sind die Aussichten für Kläger hervorragend – erst Recht nachdem VW den Bußgeldbescheid der Staatsanwaltschaft Braunschweig akzeptiert hat.

„Schon heute gehen über 90 Prozent der Klagen durch Urteil oder Vergleich zu Gunsten der Schummeldiesel-Besitzer aus“, sagt Dr. Jan-Eike Andresen, Leiter der Rechtsabteilung von myRight. „Nun hat VW verbindlich seine Schuld eingestanden und zahlt über eine Milliarde Euro Strafe. Klagen werden jetzt endgültig zu Gunsten der Verbraucher entschieden werden. Damit ist auch das letzte Hindernis zum Erfolg der myRight-Sammelklage beseitigt“

Gerichte sprechen von Arglist und Betrug

Tatsächlich hat sich die Rechtsprechung im Abgasskandal komplett gedreht. Bis Mitte April 2018 zählte der ADAC in Verfahren zur Abgasthematik 400 Urteile, die zu Gunsten der Käufer ausgingen. Lediglich 119 wurden im Sinne der Hersteller und Händler entschieden. Dass VW betrogen hat, ist für die allermeisten Richter inzwischen keine Frage mehr.

Zuletzt sah beispielsweise die 4. Zivilkammer des Landgerichts Oldenburg im Zuge der Dieselaffäre in gleich neun Fällen den Tatbestand des Betruges als erfüllt an. Der Richter sprach von einer „arglistigen Inverkehrbringung eines mangelhaften Fahrzeugs beziehungsweise Motors“. Dass viele Dieselbesitzer auf Druck von VW und den Zulassungsbehörden zugelassen haben, dass ihr Fahrzeug um ein Software-Update ergänzt wurde, ändert dabei nichts am Schadensersatzanspruch. „Der Tatbestand des Betruges entfällt nicht deshalb, weil der Täter anschließend eine Maßnahme ergreift, dass der Geschädigte keinen Schaden mehr hat. Das bleibt Betrug“, sagen die Oldenburger Richter.

Ohne Klage zahlt VW nicht

Allerdings müssen die Betroffenen ihre Ansprüche gegen VW vor Gericht durchsetzen. Das Milliardenbußgeld geht an die Staatskasse. Und freiwillig zahlt der Konzern bislang keinen seiner Kunden aus. „Diese Strategie wird VW bis zum Einsetzen der Verjährung Ende 2018 auch weiter beibehalten“, warnt Jan-Eike Andresen. „In Wolfsburg weiß man genau, dass viele Menschen das Risiko eines Verfahrens scheuen.“

Die Sammelklage, die myRight anbietet, ist daher für Menschen ohne Rechtsschutzversicherung die optimale Lösung, um VW-Schadensersatz einzuklagen. Ein Kostenrisiko besteht nicht, myRight übernimmt alle Kosten. Nur im Erfolgsfall fällt eine Provision an. Sie errechnet sich aus Mehrwert, den myRight vor Gericht erstreitet, also dem Betrag, der dem Autobesitzer zugesprochen wird, abzüglich des Verkaufswerts des Fahrzeugs. Von diesem Zusatzbetrag erhält myRight 35 Prozent. Neben Fahrzeugen mit Software-Update können auch Fahrzeuge angemeldet werden, die schon verkauft wurden oder bei denen ein Verkauf geplant ist.

Die Anmeldefrist für die letzte Sammelklage gegen VW im Zuge des Abgasskandals endet am 30.06.2018. „Wer mit unser Hilfe klagt, bringt seine Ansprüche rechtzeitig vor Gericht und schützt sich vor der Verjährung“, sagt Jan-Eike Andresen. Betroffene mit Rechtsschutzversicherung können sich auch nach Ablauf der Anmeldefrist zur letzten Sammelklage weiter bei myRight für Einzelverfahren anmelden.

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