Postalische Werbesendungen - Widerspruchsrecht des Kunden beachten
Empfänger postalischer Werbesendungen können ohne vorherige Zustimmung angeschrieben werden. Das wird im sogenannten Listenprivileg des BDSG festgehalten, das regelt, unter welchen Umständen Personen kontaktiert und welche Daten gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Wollen Kunden keine weitere Werbepost erhalten, haben sie das Recht, dieser zu widersprechen. Das müssen Unternehmen respektieren und dürfen der entsprechenden Person keine weitere Werbung zuschicken. Andernfalls drohen Geldstrafen. Beantragt ein Kunde die Löschung seiner Daten, muss eine Firma laut BDSG auch diesem Wunsch nachkommen.
Klarer Absender und Auskunftspflicht
Auf der Außenseite der Werbung müssen Unternehmen deutlich erkennbar machen, wer der Absender ist. Zudem müssen Empfänger entsprechend informiert werden, von wem die Adresse stammt, wenn Unternehmen diese von Drittanbietern mieten. Kunden, die Auskunft über die Herkunft ihrer Daten verlangen, haben ein Recht auf schriftliche Beantwortung dieser Frage. Auf Wunsch des Kunden oder wenn der Zweck der Daten (z.B. nach Beendigung eines Auftrages) erfüllt ist, müssen sie gelöscht werden, wenn es keine vertraglichen Aufbewahrungsfristen gibt.
E-Mail-Werbung
Für E-Mail-Werbung gelten schärfere Richtlinien als für postalische Mailings: Liegt keine ausdrückliche Erlaubnis des Adressaten vor, darf diese nicht erfolgen. Das gilt für B2B ebenso wie für B2C. Zwar dürfen Unternehmen bei bestehenden Geschäftsbeziehungen für gleiche Waren oder Dienstleistungen auch per E-Mail werben, dies ist jedoch rechtlich umstritten. Grundsätzlich empfiehlt es sich für Unternehmen nur mit ausdrücklicher Erlaubnis des Empfängers E-Mail-Werbung zu verschicken. Auch in automatischen E-Mails, z.B. als Eingangsbestätigung einer Bestellung ist es verboten, Werbung zu platzieren.
Unternehmen, die postalische Werbemails planen, sollten sich im Zweifel von einem Anwalt beraten lassen, um auf der sicheren Seite zu stehen und teure Strafzahlungen zu vermeiden. Dann steht der erfolgreichen Werbeaussendung nichts im Weg.