So können z.B. Lebensversicherungen die von Juli 1994 bis Dezember 2007abgeschlossen wurden auf Basis dieser aktuellen Rechtsprechung widerrufen werden. Rechtsanwalt Arne Podewils von mzs Rechtsanwälte aus Düsseldorf: "In vielen Fällen kann davon ausgegangen werden, dass die in dem Zeitraum von Juli 1994 bis Dezember 2007 abgeschlossenen Policen bezüglich der Widerspruchsmöglichkeiten zumindest gegen deutsches Recht verstoßen und daher in einem einfachen Verfahren widerrufbar sind.
Viel diskutiert wird auch der mögliche Widerruf von Immobilienfinanzierungen, ganz besonders nachdem sich in sehr vielen Fällen von Finanzierungen durch die ING DiBa glasklare Widerrufsmöglichkeiten ergeben haben. Podewils, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: " Es macht auf jeden Fall Sinn, diese Widerrufsmöglichkeiten prüfen zu lassen. Dies gilt vor allem in der heutigen Zeit von historisch niedrigen Zinsen."
mzs Rechtsanwälte hat ein Themenportal zum "Widerruf" ins Netz gestellt und informiert hier ausführlich über den Widerruf von Lebensversicherungen, Rentenversicherungen und Immobilienfinanzierungen. Unter www.widerrufs-recht.de gibt es konkrete Hilfsangebote mit transparenten Kosten sowie viele nützliche Informationen rund um das Widerrufsrecht.
Mehr Informationen:
Hilfe beim Widerruf von Lebensversicherungen -> http://www.widerrufs-recht.de/widerruf-von-lebensversicherungen
Hilfe beim Widerruf von Rentenversicherungen -> http://www.widerrufs-recht.de/widerruf-von-rentenversicherungen
Hilfe beim Widerruf von Immobilienfinanzierungen -> http://www.widerrufs-recht.de/widerruf-von-immobiliendarlehen
mzs Rechtsanwälte
Goethestraße 8-10
40237 Düsseldorf
Telefon: +49 211 69 002-0
Telefax: +49 211 69 002-24
@email
www.mzs-recht.de