LeaseTrend AG verliert einen Prozess gegen einen von CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger auf Zahlung des angeblich negativen Auseinandersetzungsguthabens
München, 28.10.2015: Anleger der LeaseTrend AG, welche ihre Beteiligung bereits wirksam gekündigt haben, werden nunmehr durch diese zur Zahlung eines sich in diesen Fällen errechneten negativen Auseinandersetzungsguthabens mit Fristsetzung zum 05.11.2015 aufgefordert.
„Anleger der LeaseTrend AG sollten dieser Zahlungsaufforderung nicht ungeprüft nachgekommen, sondern gegebenenfalls durch einen auf den Bereich des Kapitalanlagerechts spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen, ob die Forderung begründet ist", rät Rechtsanwalt Dr. Henning Leitz.
In einigen Fällen konnten wir bereits feststellen, dass die Forderungen der LeaseTrend nicht mehr durchsetzbar sind. In vielen Fällen sind die Forderungen auch intransparent und damit unschlüssig.
Ein von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertretener Anleger hat sich mit Erfolg gegen die Forderung der LeaseTrend AG auf Zahlung eines negativen Abfindungsguthabens zur Wehr gesetzt. Die Klage der LeaseTrend AG gegen den von CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger wurde in beiden Instanzen abgewiesen. Das Urteil zugunsten des Anlegers ist rechtskräftig.
Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt eine Vielzahl von Anlegern der LeaseTrend AG und wurde mit der Forderungsabwehr beauftragt.
Pressekontakt: Dr. Henning Leitz, CLLB Rechtsanwälte, Liebigstr. 21, 80538 München, Fon: 089/ 552 999 50, Fax: 089/552 999 90; Mail: @email Web: www.cllb.de