Das Landgericht Heidelberg entschied in Übereinstimmung mit den Oberlandesgerichten Karlsruhe und Frankfurt, dass die Widerrufsbelehrungen zu den im Fondskonzept vorgesehenen Finanzierungsverträgen fehlerhaft seien. Da die Bank die Musterbelehrung in der jeweils geltenden Form nicht unverändert übernommen hat, war es ihr, so das Landgericht, verwehrt, sich auf einen durch das amtliche Muster vermittelten Vertrauensschutz (Gesetzlichkeitsfiktion) zu berufen. Die Annahme einer Verwirkung des Widerrufsrechts wies das Landgericht mit ausführlicher Begründung zurück. (Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.)
Das Urteil zeigt, dass Montranus-Anleger auch heute noch die Finanzierungsverträge widerrufen und den durch die Beteiligungen entstandenen Schaden gegenüber der Helaba Dublin gerichtlich durchsetzen können.
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