Direkt zum Inhalt
CLLB Rechtsanwälte

Anwaltskanzlei

Staatsanwaltschaft ermittelt weiter im Sachverhaltskomplex GFE. Die Verantwortlichen werden verdächtigt, ein Schneeballsystem betrieben zu haben.


23. Februar 2011, 16:25
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Insolvenzverfahren über das Vermögen der GFE noch nicht eröffnet. CLLB Rechtsanwälte gehen gegen Berater vor.

München, 23.02.2011. Wie die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich bereits gemeldet hat, wurde im Auftrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth in dem Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der GFE ein Gutachten des TÜV Rheinland erstellt. Der TÜV Rheinland überprüfte im Auftrag der Staatsanwaltschaft die Leistungsfähigkeit der von der GFE vertriebenen Stromaggregate. Nach Mitteilung der Staatsanwaltschaft stellte der Sachverständige elektrische Wirkungsgrade von 33,6 % und 28,6 % fest.

Die GFE hat gegenüber potenziellen Anlegern mit 75 % Wirkungsgrad geworben. Die Versprechungen einzelner Berater veranlassten zahlreiche Anleger, über die GFE Blockheizkraftwerke zu erwerben, die dann gegen einen Pachtzins wieder verpachtet werden sollten. Neben der versprochenen Rendite wollten viele Anleger darüber hinaus eine sinnvolle Investition in erneuerbare Energie tätigen.

Das Gutachten, das im Auftrag der Staatsanwaltschaft erstellt wurde, kommt in seiner betriebswirtschaftlichen Bewertung jedoch zu dem Ergebnis, dass Brennstoff-, Wartungs- und Nebenkosten, die nach dem Erneuerbare–Energien–Gesetz grundsätzlich erzielbare Einspeisevergütung erheblich übersteigen.

Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ermittelt deshalb nach wie vor wegen des Verdachts des gewerbs- und bandenmäßigen Betruges und geht zum gegenwärtigen Zeitpunkt offensichtlich von einem sogenannten Schneeballsystem aus.

Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte rät allen geschädigten Anlegern, eine spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei aufzusuchen und das Bestehen von Ansprüchen überprüfen zu lassen. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte vertritt bereits zahlreiche Anleger der GFE. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt werden insbesondere Ansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung gegen einzelne Berater geltend gemacht. Gegebenfalls stehen jedoch auch Ansprüche gegenüber weiteren Personen im Raum. Einige der in Anspruch genommenen Berater haben bereits ihre Haftpflichtversicherungen informiert. Ggf. stehen einigen Beratern ihrerseits Regressansprüch oder Freistellungsansprüche zu.

Wie der Tagespresse zu entnehmen war, wurde bereits im Dezember 2010 Insolvenzantrag über das Vermögen der GFE – Gesellschaft zur Förderung erneuerbarer Energien mbH gestellt. Ein Beschwerde wurde offensichtlich zwischenzeitlich durch das Landgericht Nürnberg zurückgewiesen. Mit einer zeitnahen Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird gerechnet. Sollte das Insolvenzverfahren eröffnet werden, rät die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte allen geschädigten Anlegern, ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anzumelden. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde bereits von zahlreichen Anlegern mit der Interessenvertretung im Insolvenzverfahren beauftragt.

Die weitere Entwicklung des Fallkomplexes GFE wird von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte selbstverständlich im Auge behalten werden.

Rechtsanwalt Steffen Liebl
CLLB Rechtsanwälte
Liebigstr. 21
80538 München
Tel.: +49-89-552 999 50
Fax.:+49-89-552 999 90
mail: @email
web: http://www.cllb.de

Kontakt