Eine weitere wichtige Änderung, die 2015 bedacht werden muss ist die Verlängerung des Berichtigungszeitraum von bisher fünf auf zehn Jahre. Steuerhinterzieher, die von der Selbstanzeige Gebrauch machen wollen, müssen zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart die Angaben in vollem Umfang berichtigen, ergänzen oder nachholen, und zwar für den Zeitraum der letzten zehn Jahre.
Wir zitieren Finanzminister Schäuble: „Wir haben zugleich Wünsche aus der Praxis nach mehr Rechtssicherheit im Bereich der Umsatzsteuervoranmeldung und der Lohnsteueranmeldung aufgegriffen und setzen sie mit dem Gesetzentwurf um. Wir stellen den Rechtszustand, wie er vor dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz galt, wieder her, sodass künftig erneut mehrfache Korrekturen bei den Voranmeldungen im Laufe eines Jahres möglich sein werden. Das ist sicherlich richtig. Diesbezüglich sind wir damals bei der Schwarzgeldbekämpfung ein Stück zu weit gegangen. Die Abgabe einer Selbstanzeige in Form der Umsatzsteuerjahreserklärung für ein abgelaufenes Jahr soll wieder unabhängig davon erfolgen können, ob die Umsatzsteuervoranmeldungen für das laufende Jahr fehlerhaft waren.“
Mit den Neuregelungen will man einen ausgewogenen Kompromiss von Verschärfung der Folgen einer Steuerhinterziehung und notwendigen Korrekturmöglichkeiten bei komplexen Voranmeldungen erreichen. Die strafbefreiende Selbstanzeige soll Steuerhinterziehern weiterhin einen Weg zurück in die Steuerehrlichkeit bieten. Schäuble: „Zugleich tragen wir mit der Verschärfung der Bedingungen dem Gerechtigkeitsempfinden Rechnung.“
Der Kölner Rechtsanwalt Sebastian Korts, Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Handel- und Gesellschaftsrecht trägt zu diesem sehr komplexen Thema vor.
Hier die Termine:
28.11.2014
Berlin Steuerstrafrecht
Juristische Fachseminare
08:30 bis 12:40 Uhr
Referent:
RA/FAStR/FAHuGR/MBA/M.I.Tax Sebastian Korts
12.12.2014
Bonn Steuerrecht
Juristische Fachseminare
16:30 bis 19:30 Uhr
Referent:
RA/FAStR/FAHuGR/MBA/M.I.Tax Sebastian Korts
13.12.2014
Frankfurt/Main Steuerrecht
Juristische Fachseminare
16:30 bis 19:30 Uhr
Referent:
RA/FAStR/FAHuGR/MBA/M.I.Tax Sebastian Korts
Interessenten sind herzlich willkommen, es wird um Anmeldung unter “Juristische Fachseminare” gebeten – http://www.juristische-fachseminare.de/
Weitere Informationen zu aktuellen Themen des Steuerrechts auf www.korts.de
Korts Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Sebastian Korts, MBA, M.I.Tax - Fachanwalt für Steuerrecht – Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Steuerstrafverteidiger
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Sebastian Korts ist Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht am Kanzleistandort Köln. Er ist Mitglied im geschäftsführenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Steuerrecht im DAV und aktiv Vortragender deutschlandweit zu Themen des Steuerrechts und des nationalen wie internationalen Steuerstrafrechts.