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Rechtsanwältin Anna Rehfeldt, LL.M.

Anwaltskanzlei

Themenwoche "Mindestlohn" - Alles was Betriebe in der Praxis wissen müssen


28. Januar 2015, 11:39
PRESSEMITTEILUNG/PRESS RELEASE

Eine Aktion der Kreishandwerkerschaft Barnim in Zusammenarbeit mit Rechtsanwältin Anna Rehfeldt, LL.M.

In der Woche vom 09.02.2015 bis 13.02.2015 erfahren Handwerksbetriebe alles rund um das Thema Mindestlohn! Von der Vertragsgestaltung mit Arbeitnehmern, Subunternehmern bis hin zum Einsatz durch Personaldienstleistern. Wer muss was beachten? Welche Aufzeichnungspflichten gibt es und für wen gelten diese? Wie ist der Mindestlohn zu berechnen und gelten stets 8,50 €?
Diese und viele weiteren Fragen werden in unserer Themenwoche behandelt!

Unsere Programmübersicht

Montag
09.02.15
Übersicht und zivilrechtliche Rechtsfolgen bei Verstößen (Nachhaftung, Auftraggeberhaftung)

Dienstag
10.02.15
Anrechnung von Vergütungsbestandteilen auf den Mindestlohn (Was gilt für Zuschläge, Zulagen und Co.?) mit Beispielen und Formulierungen

Handwerker-Infofrühstück in der KH Barnim für Betriebe, die Teil unseres Teams werden wollen
8.30 Uhr im Meistersaal, Freienwalderstr. 44- 46, 16225 Eberswalde

Mittwoch
11.02.15
Mindestlohn und Arbeitszeit (Arbeitszeitkonten, Nachweispflichten, Vertrauensarbeitszeit), Wirksamkeit von Ausschlussfristen (Musterformulierungen)

Donnerstag
12.02.15
Spezial: Auftraggeberhaftung - effektive Reaktionsmöglichkeiten auf Risiken nach dem MiLoG bei Einschaltung von Subunternehmen/Konsequenzen für die Vertragsgestaltung (Beispiel)

Freitag
13.02.15
Mindestlohn bei Praktikanten und untypischen Arbeitsverhältnissen

sozialrechtliche Auswirkungen bei Minijobbern

Infobroschüre zum Abruf ab 16. Februar 2015: „Mindestlohn für Handwerker: Info´s & Musterformulierungen für Ihren Betrieb„
(exklusiv für Innungs-betriebe)

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