St. Gallen, 05.01.2015. Entgegen aller Befürchtungen bezüglich des ab Januar geltenden Mindestlohns geht die Bundesagentur für Arbeit (BA) nicht davon aus, dass der Arbeitsmarkt dadurch geschwächt wird. Die Aussichten scheinen sogar recht positiv zu sein: Demnach könnte es sogar sein, dass Stellen schneller besetzt werden und 2015 ein erfolgreiches Jahr für den deutschen Arbeitsmarkt wird. Laut BA wird die Beschäftigungsquote trotz der Konjunkturdelle im kommenden Jahr steigen. „Parallel dazu wird im Idealfall auch die Arbeitslosigkeit sinken“, erklärt PR-Experte Michael Oehme. „Stark negative Auswirkungen wurden vielerseits befürchtet, werden sich aber offensichtlich nicht bestätigen.“
Laut BA könnte der Mindestlohn von 8,50 Euro pro Stunde auch dazu führen, dass einige Stellen künftig sogar schneller besetzt werden, wenn sie durch bessere Entlohnung attraktiver werden. „Einige Unternehmen werden es sowohl brachen- als auch regionalbedingt schwerer haben, höhere Preise durchzusetzen und so die Mehrkosten durch den Mindestlohn zu decken“, so Oehme weiter.
Bereits die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) hatte in ihrem Jahresbericht zur globalen Einkommensentwicklung den künftigen Mindestlohn in Deutschland begrüßt. Laut ILO gehöre die Bundesrepublik zu den Industrieländern, in denen die Löhne hinter der Arbeitsproduktivität zurückgeblieben seien. Folgen seien eine langsame Entwicklung der Nachfrage und ein steigendes Deflationsrisiko.
Des Weiteren wird mit dem Mindestlohn die Zahl der Aufstocker in der Grundsicherung sinken. BA-Vorstandsmitglied Heinrich Alt rechnet mit schätzungsweise 60.000 weniger Aufstockern in der Grundsicherung. Diese würden als Singles zukünftig so viel verdienen, dass sie nicht mehr zusätzlich auf Hartz IV angewiesen seien. Das sei auch gut für den Steuerzahler, weil die Ausgaben für das Arbeitslosengeld II um 700 bis 900 Millionen Euro im Jahr sinken würden. „Die Befürchtungen von Ökonomen, die Einführung des Mindestlohns würde tausende Menschen den Job kosten, sind größtenteils unberechtigt“, bestätigt auch Positionierungsberater Michael Oehme. Ausgenommen vom Mindestlohn sind Jugendliche unter 18 Jahren, Praktikanten, Langzeitarbeitslose und Ehrenamtliche.
Weitere Informationen unter http://www.michael-oehme-sachwertassets.de