Zugewinn und Unterhalt bei Gesellschaftern und Geschäftsführern in der Scheidung
Bei einer Scheidung werden dann Zugewinnausgleichsansprüche geltend gemacht, wenn einer der Ehegatten während der Ehe mehr Vermögen hinzugewonnen hat als der andere. Bei der Unternehmerscheidung ist dies besonders häufig der Fall, weil – vor allem erfolgreiche – Unternehmer sowohl den Wert der Firma als auch ihr Privatvermögen oft im Laufe der Jahre steigern. Der Ehegatte – in der Praxis noch immer meist die Ehefrau – verzichtet dagegen zumindest teilweise auf Karriere und wirtschaftlichen Erfolg und hält dem Unternehmer stattdessen im Bereich Kinder und Haushaltsführung den Rücken frei. Wird die Ehe geschieden, stellt sich bei der Ermittlung etwaiger Zugewinnausgleichsansprüche dann zunächst die sehr schwierige Frage der Bewertung des Unternehmens. Ist diese Hürde genommen, stellen viele Unternehmer dann fest, dass im Privatvermögen überhaupt nicht genügend Liquidität vorhanden ist, um die Ansprüche des geschiedenen Ehegatten zu erfüllen. Im schlimmsten Fall droht dann sogar die Zerschlagung der Firma.
Ein weiterer Konfliktherd bei der Unternehmerscheidung ist der nacheheliche Unterhalt. Die Unterhaltsverpflichtung hängt ja insbesondere von der Einkommenshöhe ab. Gesellschafter bzw. Geschäftsführer müssen dann umfassend Auskunft erteilen, sonst droht eine Auskunftsklage. Das Familienrecht ist bei der Einkommensermittlung mindestens so streng wie das Steuerrecht und gerade bei Unternehmern mit verschiedenen Einkunftsquellen – wie z.B. aus Geschäftsführergehältern, Gewinnen aus Geschäftsanteilen, Vermietung etc. – kann es hier leicht zum Streit kommen.
Die gemeinsame Firma, sonstige Gefahren und Eheverträge für Unternehmer
Nicht selten gehört ein Unternehmen beiden Ehegatten und wird gemeinsam geführt. Bei der Scheidung ist dann eine gemeinsame Fortführung aufgrund der persönlichen Differenzen regelmäßig faktisch unmöglich. In diesen Konstellationen ist es in der Praxis eigentlich zwingend geboten, dass sich die Betroffenen über den Ausstieg eines Partners aus dem Unternehmen einigen. Ein solches Unterfangen ist jedoch ohne professionelle Beratung und die Erarbeitung von Lösungsansätzen durch Dritte nur schwer umsetzbar. Im Übrigen führt die mit der Trennung wegbrechende Vertrauensbasis der Ehegatten nicht selten auch dazu, dass der geschäftliche Erfolg des Betriebes und des Unternehmers regelrecht sabotiert wird, z.B. durch die Preisgabe vertraulicher Informationen oder Straftaten wie Steuerhinterziehung. Solche Entwicklungen lassen sich dann auch mit einem rechtzeitig geschlossenen Ehevertrag nicht vermeiden. Dieser hilft jedoch dabei, vor allem die wichtigen Punkte Zugewinn und Unterhalt im Sinne des Unternehmers zu regeln und Schaden von der Firma abzuwenden.
Weitere Informationen zur Unternehmerscheidung und auch zum Ehevertrag für Unternehmer finden Sie hier: www.rosepartner.de/scheidung-unternehmen-firma.html