Wie dem Kläger aber nicht mitgeteilt worden war, handelt es sich bei den Beteiligungen um Anlageformen, die das Risiko des Totalverlustes beinhalten. Hierüber hätte der Berater aufklären müssen. Stattdessen bezeichnete er die Anlagen als sichere Kapitalanlagen. Da somit keine ordnungsgemäße Aufklärung über die bestehenden Risiken erfolgte, haftet der Anlageberater nach dem noch nicht rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Kleve auf Schadensersatz. Neben der Anlagesumme muss der Berater auch Alternativzinsen i.H.v. 4 % p.a. für entgangenen Gewinn an den Kläger bezahlen.
„Das Urteil bestätigt die Linie der Gerichte in Sachen Delta Korona“, erklärt Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., der das Verfahren für die auf Kapitalmarktrecht spezialisierte Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Sitz in München, Berlin und Zürich betreut hat. „Demnach musste angesichts der bestehenden Risiken der Unternehmensbeteiligung eine fundierte Aufklärung über diese Kapitalanlage erfolgen. Wurde dies durch den Anlageberater unterlassen, haftet er grundsätzlich auf Schadensersatz. Dies haben auch bereits die Landgerichte Köln und Düsseldorf sowie das Amtsgericht Nettetal festgestellt.“
Anleger der Delta Korona, die sich fehlerhaft beraten fühlen, sollten daher etwaige Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler anwaltlich prüfen lassen
RA Christian Luber
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Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet. Neben den vier Partnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun sind mittlerweile auch Alexander Kainz, Thomas Sittner (LL.M.) und Hendrik Bombosch als Anwälte mit an Bord. Erklärter Schwerpunkt der wirtschaftsrechtlich ausgerichteten Kanzlei ist Kapitalmarktrecht. Daneben umfasst das Beratungsspektrum aber auch Gesellschafts- und Steuerrecht. Seit Oktober 2007 ist CLLB Rechtsanwälte mit eigenem Büro in Berlin vertreten.