Gaslöschanlagen dienen der Sicherheit, auch wenn sie nicht zum Einsatz kommen. Inzwischen haben jedoch zahlreiche Anlagen in Deutschland die empfohlene Verwendungszeit von maximal zwanzig Jahren überschritten. Minimax sieht Handlungsbedarf.
Die gesetzlichen Grundlagen ergeben sich zunächst aus den einschlägigen Regelwerken für „Ortsbewegliche Gasflaschen / Druckbehälter“: TRBS 3145 / TRGS 745, DIN EN 1968:2002 + A1:2005, VdS 3159. Hier werden ein Behältertausch nach Ablauf der doppelten Prüffrist empfohlen sowie eine Überprüfung und Bewertung durch den Betreiber gefordert. Dieser hat zu entscheiden, zu begründen und zu dokumentieren, ob die Behälter noch weiter betrieben werden oder nicht.
Was viele aber nicht wissen ist, dass Gaslöschanlagen als Arbeitsmittel zu betrachten sind, deren regelmäßig Prüfung in §14 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vorgegeben ist. Das gilt insbesondere für „längere Zeiträume der Nichtverwendung“. Da die Schnellöffnungsventile der Löschmittelbehälter seit dem Füllvorgang nicht mehr betätigt wurden, müssen der Errichter bzw. der Instandhalter davon ausgehen, dass die Wirksamkeit und Zuverlässigkeit nicht mehr so wie zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gegeben ist. In der persönlichen Haftung sind hier der Betreiber der Anlage und die für ihn handelnden Personen. Ein verantwortungsvoll agierender Betreiber wird daher die Behälter austauschen, da er eine sichere Verwendung nicht mehr gewährleisten kann. Die Sicherheit und Fürsorge für die Mitarbeiter stehen hier an erster Stelle. Denn defekte, veraltete Gasflaschen können zu einem Sicherheitsrisiko werden.
Neu: Mehrwegflaschen
Minimax ist nun in der Lage, den notwendigen Behältertausch mit Mehrwegflaschen durchzuführen. Qualitativ besteht dabei zwischen neuen und Mehrweg-Behältern kein Unterschied. Dagegen sind die Vorteile für Betreiber ökonomisch und ökologisch unübersehbar: Kosten, Aufwände wie auch wertvolle Ressourcen werden geschont.
Deinstallierte Behälter werden von Minimax überarbeitet und einer Sicht- und Druckprüfung unterzogen, als Grundlage für die Neuaufbringung des Prüfstempels. Die Erneuerung der Grundierung und Lackierung sind möglich, ebenso die Modernisierung der Ventiltechnik. Die alten Behälter werden wieder in den Materialkreislauf eingefügt.
Chance zur Modernisierung
Wenn auch beim Austausch der Flaschen die Sicherstellung der Verfügbarkeit der Systemtechnik im Vordergrund steht, ergibt sich im Rahmen eines Behältertausches gleichzeitig die Chance zur Modernisierung. Denn die Technik hat sich weiterentwickelt.
So lassen sich Bestandsanlagen ohne neue Zulassung z. B. durch Umrüstung der mechanischen auf pneumatische Auslösung zukunftssicher aufstellen. Das macht künftige Wartungen effizienter und führt zu geringeren Ausfallzeiten. Weitere Vorteile sind die Ersatzteilverfügbarkeit bei neuerer Technik und die Erweiterbarkeit mit neuer Systemtechnik. Geprüft werden sollten auch der Ersatz alter Verzögerungseinrichtungen in Niederdruckanlagen und eine mögliche Reduzierung des Platzbedarfs durch Umstellung von Kohlendioxid auf Stickstoff.
So können Instandhaltungsdienstleistungen gleich mit einer Modernisierung verbunden werden. Mit den neuen Mehrwegflaschen von Minimax kann man das auch nachhaltig und mit gutem Gewissen tun.
Weiterführende Informationen und Kontakt
https://www.minimax.com/de/de/services/maintenance-and-repair/container…