Forward-Darlehen werden den Kreditnehmern erst nach einer gewissen Vorlaufzeit ausgezahlt. Während dieser Zeit fallen noch keine Zinsen an. Allerdings muss beim Forward-Darlehen häufig ein Zinsaufschlag in Kauf genommen werden. Bei einer Kündigung des Forward-Darlehens verlangt die Bank, wie bei anderen Kreditverträgen auch, eine Vorfälligkeitsentschädigung. „Die kann durch den erfolgreichen Widerruf gespart werden“, erklärt Prof. Dr. Julius Reiter. Insofern ist der Widerruf häufig die bessere und vor allem günstigere Alternative zur Kündigung.
Basis für den erfolgreichen Widerruf eines Immobiliendarlehens ist die fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Dazu hat die Düsseldorfer Wirtschaftskanzlei baum•reiter & Collegen unter http://baum-reiter.de/widerruf-von-immobilienfinanzierung-ohne-vorfälli… alle notwendigen Informationen bereitgestellt. Wer unsicher ist, kann seinen Widerrufsanspruch zum Pauschalpreis von 50 Euro von einem Experten juristisch prüfen lassen.
Für den Inhalt dieser Pressemitteilung verantwortlich:
Prof. Dr. Julius Reiter
Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Fachanwalt für Informationstechnologierecht (IT-Recht)
Professor für Wirtschaftsrecht (FOM)
Rechtsanwälte baum•reiter & collegen
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baum•reiter & collegen ist eine der führenden und erfahrensten Kanzleien auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts (Aktien, Zertifikate, Anleihen, Investmentfonds und Derivate, Finanztermingeschäfte und Swaps, Immobilien, Immobilienfonds, Medienfonds, Darlehen). Hierbei vertreten wir bundesweit ausschließlich die Interessen von Privatanlegern und institutionellen Investoren sowie Family Offices, Unternehmen und Kommunen.