Unternehmen
Pressemitteilung/press release
E-Scooter zählen nach wie vor als Elektrogeräte: Gesetzesänderung zum 15.06. stuft sie als Verkehrsmittel ein
… nun auch für den Straßenverkehr zugelassen. Dabei fallen die E-Scooter weiterhin in den … zweirädrige Elektroroller, die keinen Sitz haben, nichts: Sie sind vom ElektroG erfasst – …
18. Juni 2019