Dennoch können die Anleger vorerst nicht auf eine schnelle Rückzahlung des eingesetzten Kapitals hoffen, wie Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, berichtet. Die Anleger sollen nämlich ihr investiertes Kapital sukzessiv und entsprechend den Immobilienverkaufserfolgen zurückerhalten. Dieser Prozess kann sich aber noch Jahre hinziehen.
Wer sich hiermit nicht zufriedengeben will oder vielleicht auch nicht kann, weil er kurzfristig auf liquide Mittel angewiesen ist, sollte sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Oftmals wurden die Fondsanteile nämlich von einem Kapitalanlageberater angedient, der das Investment als sicher und ertragsreich umworben hat. Zum Teil wurde auch mit der Tauglichkeit für die Altersvorsorge geworben. Auch der Vergleich zum Sparbuch wird im Zusammenhang mit Immobilienfonds von Kapitalanlageberatern gerne gezogen. Auf die Risiken der Anlage wurde demgegenüber aber regelmäßig nicht hingewiesen. Auch an die Bank geflossene Rückvergütungen wurden vielfach verschwiegen. Dies sind typische Falschberatungen, die die Bank zum Schadenersatz verpflichten.
Hiermit hat Rechtsanwalt Cäsar-Preller aus Wiesbaden tagtäglich zu tun.
Der Anlegerschützer vertritt zahlreiche geschädigte Anleger, die in Immobilienfonds investiert haben und dabei nicht richtig über die Chancen und Risiken der Anlage belehrt wurden. Die beratende Bank haftet dann regelmäßig auf Schadenersatz, wenn sich – wie bei dem offenen Immobilienfonds SEB ImmoInvest – ein Verlustrisiko verwirklicht hat. Der Schadenersatzanspruch ist auf Rückgabe der Fondsanteile gegen Rückzahlung des ursprünglich investierten Kapitals an den Anleger gerichtet. Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller berät Sie gerne, nicht nur in Wiesbaden, sondern auch in unseren Sprechstundenorten Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, Bad Harzburg, München. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
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